WINDE, HERRSCHENDE - ZEUGNISS, ÄRZTL. 329
ten Mittel zur Erlangung eines kräftigen Willens, eines eigenen Sinnes, —was des Menschen ganze Individualität ausmacht und ein so herrliches Prä-servativ gegen so manche somatische und psychische Gebrechen darbietet —behülflich zu sein, wobei der Grundsatz: den Körper abzuhärten gegen Un-gemach, Schmerz, Wind und Wetter, aber die Gemüthsseite des Lebenszart, fein und rein zu erhalteu, und nicht zu verhärten, — von der größ-ten Wichtigkeit bleibt.
Wimle, herrschende, s. Wohnungen.
Wurstgift (Zusatz zu d. Art. Th. II. S. 1163). Nach Dr. Boden-müller (Würtemberg. Med. Convers. Blatt. Bd. 3. Nr. 38) ist das mittlereStück der sauren Leberwürste stets das gefährlichste und wirkt schon in klei-ner Gabe tädtlicb, während die beiden Enden oft nur geringe, oft gar keineZufälle erregen. Letztere sind nach ihm: Heftiges Erbrechen, 3 — 5tägigeLeibesverstopfung, gelbweiss belegte Zunge, Erstickungsanfälle mit pfeilen-dem Athem, Schlingbeschwerden, sparsamer, gelbrother, stark riechenderUrin. B. befolgte folgende Cur mit Nutzen: Zuerst Ipecac. u. Vitriol, alb.zum Vonliren; später Laxanzen. Gegen die Schlingbeschwerden gab B. Cal-car sulphurat. 5fS — 3jj- Crem, tartar. gj—gjjj. infund. Aq. fervid ; ut rem.eol. gvj. Stündlich 1 — 2 Esslöffel voll. Zum Getränk diente Wasser undEssig, Weissbier, später Wein. Auch wurden Essig - und Seifenwasserkly-aticre gesetzt.
z.
Zahnärzte, S. Medicinalverfassung.
Zäpfchen, s. Gargareon.
Steugniss, ärztliches, Testimonium medicum. Der Arzt, zumalder gerichtliche, wird häufig aufgefordert, über den Gesundheits - oder Krank-heitszustand irgend eines Individuums oder einer ganzen Familie quaest. einnach Wahrheit, Pflicht und Gewissen abgefasstes Zeugniss (mit oder ohneGutachten) auazustellen. — Die medicinisch - forensisch zu beantwortendenFragen über den Gesundheitszustand eines Individuums beziehen sich aufseine Arbeits-, Straf-, Ehestands- und Geschlechts-, Dispositions- und Zu-rechnungsfahigkeit (s. d.), endlich auch auf seine Aufnahmefähigkeit in ge-wisse Versorgungsinstitute (Lebensversicherungs-, Leibrenten-, Tontinen-banken), — oder auf sein Befinden vor oder bei einer ihm zugefügten Ge-walttätigkeit oder Misshandlung. — Auch gehört noch der Kall hieher, wozu ermitteln ist, ob ein Kind noch länger der Pflege seiner Mutter bedürfe,die es ausserdem nach erreichtem gesetzlichen Alter an den von ihr geschie-denen Mann oder Stuprator abzugeben hat. Bei der Untersuchung inuss dasIndividuum sich entkleiden, der untersuchende Arzt betrachtet daun Statur,Habitus des Menschen, wie das Aussehn beschaffen? Wie der Zustand allerFunctionen? — die Integrität der Sinne, die Vollständigkeit und Symmetrieder Glieder, die Summe der Kräfte etc. (Vergl. Recrutirung II. 596—609) Hierbei sei der untersuchende Arzt sowol auf simulirte, als auchabsichtlich ycrhehlte Krankheiten (s. d. Th. I. S. 1080 ff.) aufmerksam.(S. Froriep's Notizen. 1837. Nr. 2, 3, 4. Susemihl, in Meckels Archiv.II. S. 615. Koose, über die Gesundheit des Menschen. 1793.) Die Lebens-versicherungsbank für Deutschland, deren Bureau bekanntlich in Gotha ist,sagt über Gesundheitszeugnisse und deren Abfassung Folgendes: Je mehr dasGedeihen des für Beförderung von Familienwohl wirkenden Instituts der Le-bensversicberungsbank f. D. von einer bereitwilligen Beihülfe der HerrenÄrzte abhängt, desto dankbarer wird es erkannt werden, wenn dieselben