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2 (1840) L - Z. Supplemente A - Z
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ZEUGNISS, ÄRZTLICHES

der Ausstellung von Gesundheitszeugnissen für Personen, welche der Bankbeitreten wollen, möglichste Sorgfalt zuwenden. Die Abfassung dieser Zeug-nisse kann entweder durch punktweise Beantwortung der nachstehenden Fra-gen, oder, wenn es vorgezogen wird, in Form ejner freien Bearbeitung er-folgen. In beiden Fällen sind jedoch dieselben so einzurichten, dass sie mög-lichst vollständige und genaue Auskunft über jede der nachstehendenFragen, überhaupt ein deutliches Bild von dem Gesundheitszustande der be-treffenden Person gewähren. Wo hierzu bereits gemachte Beobachtung oderErinnerung des Arztes nicht hinreicht, möge eine Besichtigung und Be-fragung der zu schildernden Person vorhergehen, da auf den Grund man-gelhafter oder unbestimmter Angaben Versicherungen nicht abgeschlossen wer-den können. In Rücksicht auf die Gültigkeit eines ärztlichen Zeugnisses istvon der Bank dieses bemerkt: ,,Es muss von einem vom Staate approbir-ten wirklichen Arzte, und zwar vom Hausarzte, d. h. dem, dessensich der Betreffende bei vorkommenden Krankheitsfällen zu bedienen pflegt,ausgestellt, und, sofern es nicht mit dem Physikatssiegel versehen, no-tariell oder gerichtlich beglaubigt sein. Jedoch ist die Beglaubigungentbehrlich, wenn von demselben Arzte schon ein Zeugniss oder sonsteine Anfertigung mit dessen beglaubigter Unterschrift sich bei der Bank be-findet, oder wenn dessen Leben bei der Anstalt versichert ist oder war. Nurausnahmsweise, wenn die betreffende Person mehrere Jahre einen Arzt fürsich oder die Familie nicht gebraucht hätte, oder dieser unlängst verstorben,oder die Ausstellung des Zeugnisses durch den Hausarzt aus andern Grün-den völlig unthunlich wäre was jedoch ausdrücklich bemerkt und nöti-genfalls dargethan werden mus9 kann das Zeugniss von einem andern mitdem Betreffenden näher bekannten approbirten Arzte, oder vom Ge-richtsarzte des Orts ausgestellt werden. Steht der bezeugende Arztmit der zu versichernden Person in naher Verwandtschaft, so bringen esdie bestehenden Vorschriften mit sich, dass sein Zeugniss noch von einemandern Arzt bestätigt werde.

Das Formular des Gesundheitszeugnisses ist folgendes, wobei die 20 auf-gestellten Fragen gründlich beantwortet werden müssen.

Gesundheitszeugnissfür

N. N. in N. N.

(Der Vor- und Zuname, sowie der Titel, Beruf und das Gewerbe, in-gleichen der Wohnort des Versicherten sind hierneben anzugeben.)

F ragen:

1) Wie ist die Statur und der Körperbau der obenbenannten Per-son in Beziehung auf Grösse, Ebenmaas, Corpulenz und Mager-keit? 2) Wie ist insbesondere der Bau der Brust, wie der Bau unddas Verhältniss des Halses? 3) Wie ist die Farbe und der Ausdruck desGesichts? 4) Welches Temperament besitzt dieselbe? 5) Wie ist der Zu-stand der Kräfte? 6) Wie die Beschaffenheit der Respiration, derStimme, des Blutumlaufs, der Verdauung und anderer körperlicherVerrichtungen? 7) Wie lange kennen Sie die obenbenannte Person? 8) Seitwie lange sind Sie Hausarzt derselben? 9) Wann haben Sie dieselbe zumletztenraale gesehen und sich von ihrem Befinden überzeugt? 10) An wel-chen Krankheiten, Krankheitszufällen und Beschwerden, geistigen Störungenoder körperlichen Verletzungen haben Sie dieselbe behandelt, und zu wel-chen Zeiten fand diese Behandlung statt? 11) Wie sind diese Übel über-standen worden, und welche Folgen auf den Gesundheitszustand Hessen siezurück? 12) Ist oder war die genannte Person in dem Fall, prophylaktischeoder curative Blutentziehungen irgend einer Art, oder sonstige sogenannteVorbauungsmittel (als Bade-, Brunnen-, Molken - oder Kräutercuren) zu ge-brauchen, und warum? 13) Hat dieselbe an geistigen oder körperlichenKrankheitszuständen oder bedeutenden Verletzungen gelitten, ehe Sie Arztderselben wurden, oder welche sie von einem andern Arzt behandeln liess?