VERLETZUNGEN DES MENSCHL KÖRPERS 1053
durch gleichzeitige Quetschung mit ihren Folgen und durch andere Compli-cationen, nach Massgabe dieser concurrirenden Umstände gefährlicher undschwerer heilbar wird. Deshalb sind die Hieb- und Schnittwunden, welchemit scharfen Instrumenten zugefügt werden, in der Regel weniger mit Ge-* fahr verbunden, als die Stichwunden, bei denen überdies noch der Umstandin Betracht kommt, dass sie gewöhnlich tiefer eindringen, leichter wichti-tige Organe verletzen, schwerer zu stillende Blutungen bewirken und hef-tigere Entzündungszufälle zur Folge haben, auch die von ihnen gebildetenengen Canäle, welche geneigt sind, fistulös zu werden, zu Senkungen undStockungen des Eiters Anlass geben. Am gefährlichsten pflegen aber imAllgemeinen die Schuss wunden zu sein, weil sie nicht nur durch unmit-telbare Zerstörung und Zerschmetterung der betroffenen Theile selbst Übelverlaufende, leicht in Brand übergehende Entzündungen und oft erst später-hin unerwartet eintretende Blutungen erzeugen, sondern zugleich auch er-schütternd auf die nahe liegenden Organe, und sogar auf den ganzen Kör-per einwirken, besonders wenn die eindringende Kugel einen Knochen an-trifft oder die Verletzung in der Nähe eines wichtigen Eingeweides statt-findet. Eine jede Wunde wird ausserdem auch in dem Falle bedeutungs-voller, wo fremde, durch die Kunst schwer oder gar nicht zu entfernendeund mechanisch reizende Körper (Glas, gehacktes Blei, Nägel u. s. w.) inderselben stecken bleiben, oder durch sie wol gar Giftstoffe in die Säfte-masse des Körpers gebracht werden. In Betreff solcher vergifteterWunden, welche bei den europäischen Nationen wenigstens nur zu dengrössten Seltenheiten gehören, ist indess zu bemerken, dass ein Hauptmo-ment für die Beurtheiluag derselben in der Natur des beigebrachten Giftesbesteht und man sie an und für sich daher weder mit Heben&treit (Anthro-pol. forens. Sectio. II. Membr. II. Cap. 5 — 6), Weber (in Haller's Vorle-sungen, Ilter Bd. Ister Thl. S. S93), Sikora (Conspect. med. legal, p. 102)zu den absolut lethalen, noch, wie Metzger (System der gerichtl. Arznei-wissenschaft v. Hemer , S. 119) lehrt, zu den an und für sich tödtlicben,noch endlich zu den blos zufällig tödtlichen rechnen darf, weil manche Gift-stoffe, schon in der möglichst kleinsten Quantität in die Blutmasse gebracht,fast auf der Stelle, andere aber nur in grösserer Menge und langsamertödten. Die nähere Bestimmung des hierzu gebrauchten Giftes würde aberI ii den Fällen, in welchen man, nach Art der Völker anderer Welttheile,bei denen solche Vergiftungen häufig vorkommen, die verletzenden Instru-mente mit dem Safte giftiger Gewächse bestrichen hätte, äusserst schwierigsein müssen, weil es der Chemie an den hierzu erforderlichen Reagentienfehlt. So bedienen sich z. B. die amerikanischen Wilden zum Vergiften ih-rer Pfeile und Spiesse des Saftes der Ticuna, Lama und Woorara, dieKamtschadalen des ausgepressten Saftes der Küchenschölle, die Südamerika-ner des eingedickten Extractes verschiedener, noch nicht näher botanischbestimmter Pflanzen, welches sie Urari nennen (s. Pfeilgift). (Wenn esindessen auch noch an chemischen Reagentien auf solche Gifte, wie Sieben-haar meint, fehlt, so besitzen wir doch das lebendigste Reagens, den le-benden Organismus. Wir können also in gerichtlichen Fällen an Hunden,Katzen etc. das Gift versuchen und seine Wirkungen aus den Vergiftungs-zufällen kennen lernen. Most.) fc) Die Quetschungen ( Contusionee),d. h. die Schwächungen und Zermalinungen der organischen Gebilde durchharte und stumpfe Körper. Hierbei hängt die örtliche Verletzung entwedervon der Stärke der Gewalt ab, mit welcher der stumpfe Körper gehand-habt worden ist, oder von dem Widerstande, welchen derselbe dem mitihm in Berührung kommenden Theile geleistet hat, sodass an den niedernGraden die dadurch verursachten Lebensstörungen früher oder später wiedervorübergehen, in den höhern Graden hingegen, wo der organische Zusam-menhang der Theile zu sehr beeinträchtigt worden ist, wenigstens partiellerTod erfolgt. Da in der Regel in Folge der Zerreissung und Quetschungder gequetschten Gefässe Blutunterlaufungen und Austretungen ( Sugillatio-nei et llcchymoset), sowie Blutstockungen in den Canälen selbst entstehen,