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2 (1840) L - Z. Supplemente A - Z
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UNTERRICHTSANSTALTEN

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führung solcher körperlichen Übungen nöthig und thunlich erscheint, mit <lerBerechtigung die Verpflichtung auferlegt werden, auch diesen Zweig desUnterrichts zu leiten und zu beaufsichtigen und von demselben alles Unge-hörige und Zweckwidrige fern zu halten. Indem das königliche Provin-zialschulcollegium beauftragt wird, von dem Inhalte dieser Verfügung dieDirectoren und Lehrer der Gymnasien seines Bereichs in Kenntniss zusetzen, und alles weitere Erforderliche zu veranlassen, giebt das Ministeriumzugleich der zuversichtlichen Hoffnung Raum, dass die umsichtige Durch-führung der im Obigen gegebenen Bestimmungen nicht nur manche wesent-liche Gebrechen in den Gymnasien beseitigen, sondern auch in Verbindungmit einem Religionsunterrichte, welcher den Vorschriften des Ministeriumsgemäss den ganzen Inhalt des christlichen Glaubens im rechten Geiste undin angemessener Methode lehrt, neue heilsame Bewegung nnd frisches Le-ben in diese Anstalten bringen, und so wenigstens mittelbar der gegen sieaufgeregte Kampf dennoch wohlthätige Früchte für die höhere Jugendbil-dung tragen werde.

Berlin, den 24. October 1837.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- undMedicinalangelegenheitcn.

Schliesslich theilen wir noch dieAllgemeine Übersicht der für diepreussischen Gymnasien angeordneten Lehrgagenstände und der jedem Lehr-genstande zu widmenden wöchentlichen Stundenzahl" mit.

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Lehrgegenstände.

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Lateinisch

8

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Griechisch

6

6

6

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Deutsch

2

2

2

2

4

4

Französisch

2

2

2

Religionslehre

2

2

2

2

2

2

Rechnen und geometrische Anschauungsichre

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2

1

4

4

X II J 311V

Philosophische Propädeutik

2

Geschichte und Geographie

2

3

3

2

3

3

Naturbeschreibung

2

2

2

2

Zeichnen

2

2

2

Schönschreiben

1

3

3

Gesang

2

2

2

2

Zahl der wöchentlichen Lehrstunden

30

30

32

32

32

32

Hebräisch für die künftigen Theologen

2

2 I

1

Enthalten wir uns zunächst sagt Broska (1. c. S. 119) eines Urtheils überdie sämmtlichen, durch vorstehendes Reicript getroffenen Veränderungen imköniglich preuseischen Gymnasialwesen,'so können wir doch nicht umhin, dar-auf aufmerksam zu machen, dass offenbar als der vorzüglichste Grund zuden gerügten Mängeln der Gymnasien 1) die unzulängliche pädagogi-sche Bildung der jüngern Lehrer an derselben angegeben wird,und dass 2) in Prtussen durch die neuen Bestimmungen rücksichtlich derClassenordinarien in dem Begriff eines guten Lehrers die pädagogi-sche Tüchtigkeit entschieden über die Gelehrsamkeit inden Hauptfächern des Gymnasia 1 unterrichts gestellt ist.Erkennen wir in Letzterm einen höchst bedeutenden, glücklichen Fortschritt