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Vorrede.
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nc-rals, welchem zufolge P. I. Piderits ?Kar-mac^'a rationale, nach der dritten Austage von1791 mit dem dazu gehörigen Supplemente vomJahre 1797 einstweilen und bis zur öffentlichenBekanntmachung eines eigemhümlichen, allgemei-nen Dispensatoriums für die Apotheker samnuli-cher Chursachsischer Lande die Stelle eines solchenWerkes vertreten, und mithin jeder Apotheker nachden in dieser Vch"tt enthaltnen Anweisungen, ,alseiner dabcy genau zu beobachtenden Norm ledig;lich sich richten, auch die darin verzeichneten einla-chen sowohl, als zusammengesetzten Media«mcntein seine Ofsicin anschaffen soll, so wie dies schonvor acht Jahren für die Markgrafschast Niederiau-sitz verordnet worden war.
Die Verlagshanolung machte mir nach derErscheinung dieses llsnerale den Vorschlag, einedeutsche Bearbeitung des Pideritschcn Wttks zuliefern. Da man nun über die Nützlichkeit derBearbeitung eines Landesdispensatoriums in derLandessprache einverstanden ist, da z. B. einerder gültigsten Richter, ein Scherf (mit innigerEhrfurcht und Ergebenheit nenne ich diesen ver-