— 13 -
Man nehme Kochsalz t Pfund,
gepulvertes Manganoryd,Brunnenwasser, von jedem 3 Unzen.
Die beiden erster» Ingredienzien werden gemengt, in einegläserne Retorte gebracht, das Waffer hinzugesetzt, alles durchUmschütteln mit einander vereiniget, dann mit der Retorte derWoulfe'sche Apparat in Verbindung geseht, in welchem sichzwei Pfuud Wasser vertheilt befinden; nun wird zum Re-torteninhalt eine zuvor bereitete und wieder erkaltete Mischungaus:
Concentrirter Schwefelsäure,Brunnenwasser, von jedem 18 Unzen, eingegos-sen, und darauf im Sandbade bei mäßigem Feuer, bis nichts mehrübergeht, destillirt.
Die Flüssigkeit der ersten Flasche werde, als mit Salzsäureverunreiniget, weggegossen; die der übrigen Flaschen aber in einergläsernen Flasche an einem finsteren Orte aufbewahrt.
Um nach dieser Vorschrift zweckmäßig zu verfahren, ist esnöthig auf 1 Pfund (— 12 Unzen) Kochsalz wenigstens 8 UnzenManganhnperornd anzuwenden, um reines Chlorgas zu entwi-ckeln; denn sonst wird zugleich Salzsäure ausgeschieden, weil dievorgeschriebene Menge des besagten Orndes zum Kochsalze nichtstöchiometrisch äquivalent ist, demnach nicht der entsprechende che-mische Vorgang Stattfinden kann; kommt noch dazu, daß der so-genannte Braunstein fein reines Hyperornd, sondern zum Theil Hy-perorndulhndrat ist, und andere Beimengungen enthält (man sehedeßhalb die erste Abtheilung des Commentars S. 78), von wel-chen es nicht zuvor durch Digestion mittelst verdünnter Salpeter-säure befreit worden, so wird nm so geringer die Menge deSsich unter diesen Umstanden ausscheidenden Chlorgases, und umso unreiner das Präparat senn, in welchem Falle es auch rath-sam erscheint, gleiche Quantitäten oder doch wenigstens 10 UnzenManganhyperornd auf die vorgeschriebene Menge Kochsalz zunehme» ; sonst kommt noch zu bemerken, daß man mir der tubu-lirten, das Gemenge von Kochsalz, Manganhnperoi'nd, dem,,Wasser enthaltenden »nd in ein Sandbad gestellten Netorte 3 bis4 W o u l f e'sche Flaschen in Verbindung setzt, laß die Retortemit der ersten dreihalsigen Flasche durch einen Vorstoß oder recht-