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2 (1785)
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Ausübung der Apothekerkunst. Viertes Buch. z6Z

selbigem eine Unze durchgedrückten Ctorar auf, unter fleißi-gem Umrühren, >und wenn es beinahe erkaltet, siebet mansechs Qucntcl)«i feines Benzöepulvcr hinein; Alochclz, einehalbe Unze; Veilwurzel, eine Unze; Moschus, cin n Ecrupel;und bringt es mit einer hinlänglichen Menge, wenn desscn nöthigseyn sollte, Tragantschleims und 3vosenwasstrs, in emenTcig.Dieses ist ein bewundernswürdiges balsamisches Mittel,das für alle diejenigen von großem Nutzen seyn würde, dieBrustkrankheitcn unterworfen und zu Auszehrungen geneigtsind, wenn mau es osters nehmen wollte. Desgleichen ver-schaffen sie auch einen überaus lieblichen Athem und Geruch.Sie können nach Belieben gebraucht werden. Wenn man dasAloeholz wegließe, würden sie dadurch nicht schlimmer, son-dern vielmehr angenehmer werden.

I'lvclnlci Lzllamici.

Balsamische BrnMückelchen, oder tNorscllen.

Man nimt Balsam von Tolu und Veilwurzel, von jedemeine Unze; Tragant und Arabisches Gummi, von jedem einehalbe Unze; Bcnzöeblumen, zwei Quentchen; weißen Zucker«kant, ein Pfund. Nachdem alles zu einem feinen Pulver ge>macht worden, bringt man es mir Quittcnsamcnschleim undRoscnwasser in einen Teig, zu Küchelchens.

Diese geben einüberaus angenehmes Arzneimittel ab, in allenArten von Husten, und können nach Belieben gebraucht werden.

rüulae.

P.llen.

Allgemeine Regtln ?um Pillenmacden:

I. Die beim Pulverisiren angegebenen Regeln müssen hiersorgfältig beobachtet werden.

II. Die Gummis und eingedickten Säfte müssen zuvormit der vorgeschriebenen Flüssigkeit schnmdig gemacht und er,weichet werden; alsdann thut man die Pulver nach und nachhinzu und reibet alles recht wohl untereinander.

III. Die Pillenmassen werden am besten in Blasen auf-behalten, die mit unter befeuchtet werden sollten, und zwarmit etwas von der nämlichen Art Flüssigkeit, mit welcher dieMasse angemacht worden war.

N. ?llu!»e ^erln'llpicÄe.Acthlopsplllen.Man nimtQllccksiIber,Ms Quentchen; goldnen Spiesglas»schwcf»!, Gussialgummi und Honig, von jedem eine halbe Unze.

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