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Z62 Ausübung der Apothekerkunsi. Viertes Buch.

1'rocliilc: ec l'aliellae.

ilrochist'cn und Nlorsellen.

Allgemeine Regel« bei Verfertigung der Trochisken.

I. Die bei Verfertigung der Pulver angezeigten Regelnmüssen mich bei den Pulvern für die Trochisken beobachtetwerden.

II. Wenn die Masse so leimige ist, daß sie bei ihrer Be-arbeitung zwischen den Fingern kleben bleibt, so können die.Hände mit etwas darzu schicklichen süsse» oder gewürzhaftenQele eingesalbet, oder auch nm starken« oder Süßholzpulvereingestreuet werden.

Ni, Um die Trochisken vollkommen trocken zubekommen,legt man sie auf ein umgekehrtes Sieb an einen schattigten,luftigen Ort, und kehrt sie fleißig um-

lV. Trochisken müssen in gläsernen, oder in irrdencngut glasirtcn, Gefäßen aufbehalten werden.

?'roc>!nlcl/^Idi lv!,i,s,5, leu 5Ief ^.IKum.ZOic weißen Trochisken, oder: Rhasi« trockne Augensrfnei.

Man nimtBleiweiß, drei Unzen; Sarkokolla, eineUnze:Gummi Tragant, drei Quentchen; Kampher, ein Quentchen:Mostnwasser, so viel, als hinlänglich ist, um es zusammenkunsigemäs in Trochisken zu bringen.

Die Verwandlung dieser Ingredienzien in Trochisken isteine «»nöthige Mühe,- da sie vor ihrem Gebrauche wiederpul-vcnsiret werden müssen, damit sie mit Mosenwasser oder an-dern Flüssigkeiten gemischt werden können, um ein kühlendes,wider die Scharfe dienliches und maßig zusammenziehendesAugcnnuttcl, Einsprußwasscr, u, s. w. zu erhalten. DasLondoner Kollegium hat daher weislich verordnet, es in Pul-vers Gestalt aufzubehalten (unter der Benennung; rului« scernü'a ccnnpoliiu«) nach Rhasis Urschrift.

I.. I'i'ticliifci dec^ici all)i.Neiße Brusttuckclchen.

Man nimt doppelt feinen Zucker, anderthalb Pfund;Starke, anderthalb''Unze; Süßholz, sechs Quentchen; Flo-rentinische Veilwurzel, eine halbe'Unze.

Diese Ingrcdiei^ien macht man zu Pulver, und diesesmit einer gehörigen Menge Gummitragantschleim zu Tro-chisken.

L. Man nimt weißen Zucker, ein Pfund; ArabischesGummi, zwo Unzen; Stärke, eine Unze; Benzeeblumm, ein