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1 (1709)
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Artznev-Bnch.

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guten wein-eßigein maaß, verwachs wohl, daß keindamvffdarvon mag, laßin einem kessel wasser den dritten theil einkochen, laß Mühlen, und wohlausgedrückt, in einem zinnern geschirr behalten, und ein öl daraufgegossen,es wird fonsten unsauber, das geschirr muß eine püpe oder schmutze haben,Haß mans kan heraus lassen, darvon sollman einen löffel voll nehmen, in ei-nem guten theriacoderlatwerge, so darzu tauglich,darinnen zerrieben, nachcum^exioi, der Person, und wohl daraufschwitzen lassen.

n. 7 Pest ^ wein.

Wimm einen eymer von denistärckesten und besten wein, And thue hinein"^ ein halb pfund wohl zerflossene schwartze cronabeth>oder wacholder-beer, ein Viertelpfund frische oder dörre citrönen-schalen, wie mans habenkan, auch klein zerschnittene augelica-wurtzel einachtel-pfund, scorzonera-wurtzcl ein viertcl-pfund, dieses alles Nein zerschnitten hmein geschütt, dasspontlochwohl vermacht, denn allemorgen ein gläßlem voll darvon getrun-ctcn, dieser wem ist gut vor die pest.

n 3 Eine gute arßney, darmit vielen geholffen worden,

für d/epe/M/H.Wan preßt den fasst ausdem wemkraut, und behält ihn in emem sau--^" bernglaß. undsoumanddiekranckheitbekommt, oder dahman sichbesorgt. so nimmdessMgm saffts emm löMvoll mit theriac, und ein we-nig saffran vermischt, giebs dem trancken em, laß chn wohl darauf schwitzen,es hilfst.

u. 9 Für dievergifftete lufft ein bewahrt stücke.<heriac ein loth, krausemüntze eln halb loth, campher ein quintlein,

' brandtwein so vie'genug, daraus soll man eine latwerge machen, desmorgens ehe man in die lufft gehet, eine halbe Haselnuß groß gegessen.

N. n Ein anders.

Mimm frische feigen ein viertel-pfund, von bäum - nüssen die kern ein halb"^ viertü- pfund, solche über nacht im warmen weinrauten - eßig einge-weicht, damit das hautlein herab gehet, frische wemraute dritthalb loth,schönes saltz. oder bräun- zeltlein ein quintlein, cronabeth - oder wacholder-beer ein loch, alles untereinander klein gehackt, in ein glaß gethan, und gu-ten w?tnrauten-eßig daran g?g?ssen, daß zwey finger darüber gchet, darvoneine alte person morgens einer nuß groß genossen, eine Mge persou einerhalben nuß groß, ist bewahrt.