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Anleitung für den geringen Mann in Städten und auf dem Lande in Absicht auf seine Gesundheit
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Von den Wunden.

§. 4)4»

Wenn eine Wunde in eineHölung des ieiöeseingedrungen, und irgend einenTheil in der Brustund dem Unterleibs verletzet hat; wenn sie, ohne ineine Hölung durchzudringcn, eine große Pulsadergeofnet; wenn sie eine Nerve verletzet hat, welchesheftigere Zufälle verursachet, als sonst erfolgetwaren; wenn sie bis auf den Knochen eingegan»gen, und selbiger davon gelitten, endlich, wennein außerordentlicher Zufall sich eräugnet, so mußman nothwendig einen Wundarzt holen lassen.Allein wann sich bey der Wunde keiner von diesenUmständen findet, wenn sie nur die Haut, das Fett,das Fleisch und die kleinen Blutgefäße angcht,sofann man sie leicht ohne Beyhülfe selber verbin-den, weil gemeiniglich alles daraus hinaus laust,daß man sie gegen die iuft verwahre, und dem Ei-ter Ausgang verschaffe.

§- 455-

Wenn das Blut nicht aus einem beträchtlichenGefäße heraus fiiesset, sondern aus allen Punkte»der Wunde sich beynahe gleich stark ergiesset, sokann man es dreiste laufen lassen, bis man in decGeschwindigkeit Carpey zurechte gemacht hat.Wann selbige fertig ist, so legt man, so viel mankann, in die Wunde, ohne sie allzu stark zudrücken;denn dieses würde sehr schädlich sepn, und eben

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