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582 von den Purgirmitteln
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girmittel nicht zu heben vermögen, sondern ver-mehren. 5. Wenn die Nerven ausserordentlichgeschwächt sind.
§.551. Es giebt andere Fälle/ in welche«man wohl ein Purgirmittel geben, aber kein Er«brechen erwecken darf. Diese Falle sind: 1. Einestarke Vollblütigleit (S. §. 540.) weil unter denstackn Trieben zum Erbrechen der Kreislauf vielstärker fortgehet, und die Gefäße in dein Hauptund der Brust von dem Geblüt ausserordentlichangefüllet werden, daher solche leicht zerreissentönten, welches auf der Stelle den Tod bringenwürde , wie dieses mehr als einmahl geschehen ist.2. Muß man aus gleichem Grund ein solches auchniemanden verordne»/ welcher dem Nasenbluten/Blutspeyen oder Blutbrechen unterworfen wäre;oder schwängern Weibern, oder solchen, welche zufrühzeitigen Geburthen geneigt sind. z. Schadetsolches allen, welche mit Brüchen behaftet sind.
§. 552. Wenn man ein allzuheftiges Vrech-oder Purgirmittel gebraucht hat, welches mit ei-ner ausserordentlichen Heftigkeit gewürket hat, seyees durch die Heftigkeit der Triebe, oder Schmer-zen , oder Gichter, oder Ohnmachten welche ofteine Folge derselbige» sind, oder durch die über-mäßige Ausleerung, die sie zuwegcbringen ( wel-ches man Ueberpurgiren nennet) und welche den
Kranken