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Herrn S. A. D. Tissot Anleitung für das Landvolk in Absicht auf seine Gesundheit
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§. 549. Wenn man aus diesen Zufällen odereinem Theil derselbigen die Nothwendigkeit einesPurgirmittels Messen lan / und eine Person vonleiner würklicheu Krankheit angegriffen ist, (dennich rede hier nicht von den Purgirmitteln in sol-chen Fallen) so lan man solcher ein zu diesemZweck dienendes Mittel geben. Der wiedrige Ge-schmack und ein anhaltendes Aufstossen / eine öftereReitzung zum Erbrechen, ein würllich erfolgtesErbrechen, und Traurigkeit, zeigen an / daß dieUrsach des Uebels in dem Magen stecke / und daßein Erbrechmittel nicht ohne Nutzen seyn würde;wenn aber diese Zufalle nicht vorhanden sind,so muß man sich an die Purgirmittel halten,welche ganz besonders dienlich sind, wenn Len-denschmerzen , Coliken und eine Schwehre in denKnien sich aussern.

tz. 550. Man muß weder Purgirmittel nochBrechmittel geben: 1. Allemahl, wenn die Krank-heit von Schwachheit oder Mangel der Safte her-kommt. 2. Wenn eine allgemeine Trockne, einestarke Erhitzung, eine Entzündung, oder ein star-kes Fieber zugegen ist. 3. Wenn die Natur aneiner heilsamen Ausleerung arbeitet; man mußdemnach, so lange die Critischen Schweisse, oderdie Monatliche Reinigung, oder der Anfall derGicht dauret, leine Purgirmittel gebrauchen.4- In veralterten Verstopfungen, welche die Pur-Oo 3 girmit-

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