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von dem Nagelgeschwür. 717
welcher die Enterung mächtig befördert.Ueberschlag von Sauerampfer §. 480. istfalls von guter Würlung.
Dereben«
§. 485. Eine schnelle Ausleerung des Eytersist sehr wichtig; allein für dieses hat der Wundarztzu sorgen, denn es ist nicht dienlich zu warten,bis das Geschwür sich von selbst öfnet; und diesesum so viel weniger, da die Haut zuweilen durcheine ausserordentliche Härte Gelegenheit giebt, daßsich der Eyter unter derselbigen in dem Fleisch ver-breitet , ehe sich solche durchboren last. So baldsich demnach Messen last, daß der Eyter zeitigworden, muß man sich um einen Wundarzt umse-hen , welcher entscheiden wird, wenn die Oefnunggeschehen solle. Es ist allezeit besser, daß solche zufrühe als zu spath geschehe; und daß solche allzu tiefals nicht tief genug seye.
Wenn die Oefnung gemacht ist, so verbindetman dieselbige mit dem Pflaster No. 66. welchesman auf Leinentuch sireichet, oder mit dem Fon-tenellen-Durchzug, und wechselt damit alle Tage ab.
§. 486. Wenn das Nagelgeschwür durch eine«l^gossene Feuchtigkeit in der Nahe des Nagels ver-anlasset wird, so lan ein geschickter Wundarzt durcheinen Schnitt solchem gar bald Schranken setze«/«nd es aus dem Grund heilen, wenn er durch den
Kl 3 Schnitt
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