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Lebensordnung
Schmerzen leidet, öftere Reitzung zum Erbrechenvorhanden / soll man ihm wenigstens des Tags ein-mahl ein Clystier No. 5. geben. Das gemeineVolk hat einen WiedenMen gegen diesem Heilungs«mittet; indessen hat man in den hißigen Krankhei-ten / insbesondere in angezeigtem Falle lein nützli-cheres , und ein Clystier erquicket gemcinlich mehr,als wenn man sieben bis achtmahl so viel von Ge<tränk zu sich nehmen würde. Wir werden den Ge-brauch der Clystiere in verschiedenen Krankheiten/bey der Verhandlung dcrselbigen bestimmen. Manmuß aber solche niemals geben / wenn der Kraulein einem Schweiß liegt, welcher ihn erquicket.
§. 42. s. So lang der Kranke Kräfte ge-nug dazu hat, soll er alle Tag eine Stund oderauch mehr, wenn er tan/ sich aussert dem Vett auf-halten; wenigstens eine halbe Stund. Diesesvermindert das Fieber / die Kopfschmerzen / undVerwirrung der Sinnen. Man soll sich aber hü-ten/ den Kranken aus dem Bett zu nehme«/ so langer einen Schweiß hat / der ihn seiner Natur nacherquicket: Allein dergleichen Schweiß kommt nie-mals anders als gegen dem Ende der Krankheit/und nachdem der Kraule vorher andere hausigeAusleerungen gehabt.
§. 43. 6. Mau soll ihm alle Tage dasBett zurecht machen / so oft er sich aussert demsel-
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