Druckschrift 
Versuch eines Apothekerbuchs für Landstädte
Entstehung
Seite
137
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

«37

VI.

Saamen.

Anmerkungen.

1.) Vlan muß die Saamen sammlen, wen«sie vollkommen reif sind und ehe sie von selbst aus-fallen. Alsdenn müssen sie «n einem luftigen Ortund ohne Feuer, wohl getrocknet werden.

ll.) Diejenigen Saamen, so in Kapseln oderSchoten liegen, müssen auch in seidigen aufbehabten werden.

111.) Der Apotheker muß die meisten Sa»men erst auf folgende Art reinigen; er schüttet die-selben in ein Gefäß mit kaltem Wasser, was nunoben auf schwimmt, wird abgenommen und alsunnütz weggeworfen; was aber davon zu Bodenfallt, wird aufgenommen und nochmals aetrock-net. Die Saamen .tan man auch von den Hüt,sen und unreifen Körnern durch das Schwingel»reinigen.

IV. ) Die Saamen müssen an einem kalte»Ort in hölzernen Büchsen oder Kisten aufbewahretwerden.

Apothekernahme ^myZäalleäulc« und »m»r«e.

Mandeln, Mandelkerne. Sind plat-

K eyförmig« aber zugespitzte Kerne, die mit ei<

I'5 "«

z>.

^'