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Kurzes Lehrbuch der Nahrungsmittel-Chemie : mit 21 Abb.
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Pflanzliche Nahrungsmittel.

läßt erkalten und gibt (auf der Wage) noch so viel destilliertes Wasser hinzu,bis das Gewicht des im ganzen zugesetzten Wassers gleich dem Gewichte derverwendeten Menge des Zuckerablaules ist. Man mischt gehörig, füllt mit derFlüssigkeit den zur Vornahme der Spindelung bestimmten Glaszylinder, senkt dieBrixspindel vorsichtig ein und liest den Saccharometergrad ab.

Die an der Spindel abgelesenen Grade gelten nur für die Nornialtemperaturvon 17.5° C. Besitzt die Flüssigkeit nicht diese Temperatur, so müssen die ab-gelesenen Grade, nachdem die wirkliche Temperatur an dem in dem Bauche derSpindel angebrachten Thermometer ermittelt ist, nach Maßgabe der Tab. IX amSchlüsse dieses Buches berichtigt werden.

3. Bestimmung des Aschengehaltes.

Von Raffinade werden 10 g, von Rohzucker, Sirupen und Melassenca. 3 g in einer Platinschale getrocknet, dann mit reiner konz. Schwefel-säure durchfeuchtet, nach einigen Minuten über möglichst großer Flammeerhitzt und schließlich im Muffelofen weiß gebrannt. (Vorsicht, Blähen desZuckers!) Von dem Resultat ist l j 1(t in Abzug zu bringen (Scheibler).

Vergl. Vereinb. f. d. Deutscht} Reich II, 93. Die Asche des Rübenzuckersenthält neben wenig Natronsalzen hauptsächlich Kalisalze, vorzugsweise Karbonateder Alkalien; die Asche des Rohrzuckers ist reicher an Silikaten, als die desRübenzuckers.

4. Nachweis mineralischer Beimengungen.

Gips, Kreide, Schwerspat werden beim Lösen des Zuckers in Wasserentdeckt und mikroskopisch und durch nähere Untersuchung der Aschenachgewiesen. Oft lassen sich Spuren von Schwefelsäure, Chlor undKalk nachweisen; diese sind nicht zu beanstanden.

5. Nachweis von Stärkemehl.

Mikroskopisch und mit Jodlösung in bekannter Weise.

6. Zuckerbestimmung.

a) Polarimetrisch. In Raffinade und Rohrzucker bestimmtman den Zuckergehalt durch Ermittelung der Polarisation nach der inAnlage C der Ausführungsbestimmungen zum deutschen Zuckersteuer-gesetze vom 27. Mai 1896 gegebenen Vorschrift. (Siehe K. v. Buchka,Die Nahrungmittelgesetzgebung im Deutschen Reiche, S. 110.)

Zur Aueführung der Polarisation für die Zwecke der Steuerverwaltung darfnur der Ventzke-Soleilsche Farbenapparat oder ein Halbschattensaccharimeter(von Schmidt und Hänsch) benutzt werden. Für beide Instrumente entsprichtbei Beobachtung im 200 mm-Rohr ein Grad Drehung einem Gehalt von 0.2(i04S gZucker in 100 ccm Flüssigkeit bei 17.5° C. Eine Zuckerlösung, die in 100 ccm26.048 g das sog. Normalgewioht Zucker enthält, bedingt somit eine Drehungvon 100° (Prüfung der Richtigkeit des Apparates!). Untersucht man daher i m200 mm-Rohre die Lösung eines Zuckers, von dein man 2(i.048 g in 100 ccmWasser gelöst hat, so geben die beobachteten Grade die Prozente Zucker an,welche die Substanz enthält. Wendet man nur das halbe Normalgewicht an <n |elbeobachtet man im 100 mm-Rohre, so müssen die abgelesenen Grade verdopp'"werden, um Prozente Zucker zu erhalten. Untersuchungen des doppelten Norm**"gewichtes im 200 mm-Rohre oder des einfachen Nonnalgewichtes im 400 mm-Kohre

erfordern die Halbierung der abgelesenen Grade. Die Untersucl.....gen si»"

möglichst bei der Normaltemperatur (17.5°) vorzunehmen.