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nur dann statthaft, wenn die Substanz kein Kristallwasser abgibt.Zerflicßliche Substanzen darf man selbstverständlich nicht lange ander Luft liegen lassen. Diese worden auf einer porösen Tonplatteso rasch als möglich abgepreßt und sofort in einer gut schließendenFlasche, mit eingeriebenem Glasstöpsel aufbewahrt. Weitere Kegeln,zur Vorbereitung der Substanz zur Analyse, werden später bei deneinzelnen Fällen angegeben.
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