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sowie das Verhalten der Niederschläge ist ans Tabelle XIISeite 162 und 163 ersichtlich.
Aus der „Farbe der Niederschläge, aus dem Verhaltenzu den Lösungsmitteln etc. lassen sich jetzt schon in derRegel ziemlich sichere Schlüsse bezüglich der vorhandenenSäuren ziehen, wenn man gleichzeitig berücksichtigt, welcheüberhaupt zugegen sein können. Würde z. B. ein Nieder-schlag mit AgNO 3 in HNO 3 löslich sein, so wären C1H,HBr etc. ohne weiteres ausgeschlossen. Wäre der BaCl 2 -Niederschlag in Säuren unlöslich, so wäre H 2 S0 4 (oderH 2 SiFl°) zugegen u. s. w.
Die Gegenwart aller dieser Säuren wäre aber nochweiter zu konstatieren, wie folgt:
Schwefelsäure: Vorprüfung: Schwefelfleck. — Der mitPb(C 2 H 3 0 2 ) 2 entstehende Niederschlag von PbSO 4ist auf seine Löslichkeit in weins. Amnion zu prüfen.— Man prüfe nie eine Lösung auf Schwefelsäure, die mitSchwefelwasserstoff behandelt wurde; H 2 SO" läßt sichauch bei Gegenwart der Basen in sauren Lösungen nach-weisen.
Kieselfluorwasserstoff': Außer der Nichtfällbarkeitdurch Pb(C 2 H 3 0 2 ) 2 noch durch das Verhalten zu Kali-salzen und zu Ammoniak zu konstatieren (vgl. pag. 57).
Schweflige Säure: Vorprüfung: Schwefelfleck. Schonbei der Prüfung auf Basen beim Ansäuern am Geruchzu erkennen. Charakteristisch ist auch das Verhalten desSilbersalzes, sowie das Verhalten von SO 2 zu jod-saurem Kalium. Bezüglich des Nachweises nebenunterschwefliger Säure vgl. pag. 59.
Unterschweflige Säure: Vorprüfung: Schwefelfleck.
lieh zu unterscheiden; Oxalsäure, Weinsäure und C i-tronensäure gehören in dieser Hinsicht zur zweiten, Essig-säure zur vierten Gruppe.