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Vortäuschung von Krankheiten
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wenn sie mit passenden Gläsern ausgeglichen werden, dieBerufsthätigkeit meist nicht. In allen Heeren aber stelltman gewisse Mindestforderungen an die Sehschärfe, die,wenn sie unerfüllt bleiben, vom Heeresdienste ganz odertheilweise ausschliessen.

Bei der Feststellung der Kurzsichtigkeit zu militärischenZwecken vergegenwärtige man sich, dass sich Spiegel-fechter durch Uebung den Schein von Kurzsichtigkeitgeben können. Aus Oesterreich wird berichtet, dass vieleWehrpflichtige, sobald die Rekrutirungszeit für sie heran-naht, anfangen, starke Concavbrillen zu tragen, um ihreAccomodationsfähigkeit zu vergrössern. Um den Sach-verhalt auf dem Rekrutirungsplatze schon mit den vor-handenen Hilfsmitteln zu klären die endgütige Klärungbedarf der Untersuchung des Augenspiegels nach Atro-pinisirung, lässt man, nach der vorausgegangenenund oben beschriebenen Untersuchung auf Sehschärfe,0,5 Snellen in grösstmöglicher Entfernung und dann1,0 Snellen in doppelter Entfernung lesen. Diese Auf-gabe lösen der Normalsichtige und der Uebersichtige;nicht aber ist ihr der Kurzsichtige gewachsen, der janahe Gegenstände scharf erkennt, nicht aber fernere.

Um die subjective Mitwirkung des Prüflings so weitwie möglich auszuschalten, hat man die Untersuchung aufSehschärfe, Kurzsichtigkeit etc. in sinnreicher Weise ge-modelt, ohne jedoch den Zweck in so vollkommenerWeise, wie es mittels des Augenspiegels geschieht, dervon der Mehrzahl der Aerzte nicht massgeblich verwendetwerden kann, zu erreichen. So hat man z. B. vorge-schlagen, dem Kurzsichtigen eine starke Concavbrille (Nr. 6),eine Conscriptionsbrille, wie sie die Militärärzte nennen,zu geben und ihn durch diese Schriftproben lesen zulassen. Liest ein solcher Prüfling mit Concavbrille Nr. 6die Schriftprobe Nr. 2 Jäger's in weniger als 6 ZollEntfernung, so sei, wie man irrthümlich schliesst,Spiegelfechterei ausgeschlossen und vielmehr Dienstun-brauchbarkeit anzunehmen. Indess berücksichtigt dieser