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Vortäuschung von Krankheiten
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Kleidung etc.) auf solche Mittel, mit denen Krankheitenkünstlich erzeugt werden, unauffällig besichtigt wird.

Bei diesem genauen Erörterungs-Verfahren werdennur äusserst wenige Fälle übrig bleiben, die keinerleiUrtheil darüber gestatten, ob die gesuchte Krankheitwahrscheinlich vorhanden ist oder nicht. Eine richtigeUeberzeugung vom wahren Sachverhalt wird fast immergewonnen werden; nur wird sich in vielen Fällen dersichere Beweis hierfür nicht erbringen lassen.

Die Behandlung eines Spiegelfechters gleicht in ihrerAllgemeinheit und mit wenigen Einschränkungen derjenigeneines wirklichen Kranken. Der Arzt, dem die LogikFührerin in der Krankenbehandlung ist, wird sich nichtsogleich bereit finden, ein Heilmittel aus der Apothekezu verschreiben, sondern sich bemühen, vorerst wie jedemwirklich Kranken den Aufenthalt, die Bekleidung, die Be-köstigung und die Beschäftigung zu ordnen. Bei dieserRegelung, die namentlich den Aufenthalt und die Be-schäftigung zu treffen hat, muss der Grundsatz leiten: dassohne zwingenden Grund die gewohnte Beschäftigung undder gewohnte Aufenthalt nicht unterbrochen wird. Min-destens muss in den Fällen, wo die Fortsetzung der Be-schäftigung und des Aufenthaltes der Krankheit, auchwenn sie wirklich vorhanden wäre, nichts schadet, dieseFortsetzung versucht werden.

Falsch ist es, einen der Spiegelfechterei Verdächtigengrundsätzlich der Krankenhaus - Behandlung zu über-geben, weil man vielleicht meint, dass nur diese im Standesei, den Betrüger zu entlarven. Sei es in einem Civil-krankenhause oder in einem Militärlazareth die Unter-haltung des Pfleglings wird hier jedenfalls theurer als inder Wohnung, der Platz wird würdigeren Kranken ge-nommen oder beschränkt, und endlich findet der Spiegel-fechter in einem Krankenhause wohl auch Gesinnungs-genossen vor und damit einen Sporn zur fortgesetztenBeharrlichkeitim Betrüge. Andrerseits wirkt sein betrügerisches