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gesunden Glieder, als ob sie verwundet seien, gelegthaben. Valerius Maximus (lib. VI, c. 4) theilt mit,dass ein Militärpflichtiger sich die Finger der linkenHand abgeschnitten habe, um sich der Dienstpflicht zuentziehen.
Die älteste wissenschaftliche Abhandlung über Krank-heitsvorspiegelungen rührt, soweit es bekannt, von Galenher, stammt also aus dem 2. Jahrhundert n. Chr. DerTitel dieser Abhandlung, derenu. A. KühnXIX. 1., Hallerin Bibl. med. pract. Tom. II. S. 113 und Häser in der3. Bearbeitung seiner Geschichte der Medicin S. 354 ge-denkt, lautet IJäg Sei e^eläyieiv zoiig TtQogTtoiovjisvovgvoatlv, oder in lateinischer Uebersetzung: „Quomodo mor-borum simulantes sint deprehendendi".
Der mehr als tausendjährige Ruhm Galens lässt esbegreiflich finden, dass auch diese Schrift mehrfach über-setzt worden ist. Die vielleicht bekanntesten Ueber-setzungen haben J. Fichard (Lyon 1555. 16 0 ,) und Jo.Lalamans (Paris 1578. 8°.) geliefert; in meiner „Militär-medicin" (Braunschweig 1887. 8°. 762 S.S.) habe ichnoch eine dritte Uebersetzung (Genev. 1579. 8°.) an-geführt, deren Urheber ich nicht kenne.
Aus der Uebersetzung von Lalamans, die ich inFriedreichs Blättern für gerichtliche Medicin 1888 S. 21bis 26 in's Deutsche übertragen habe, geht hervor, dassGalen als diejenigen Krankheiten, die vorgespiegelt zuwerden pflegen, Entzündungen (Röthungen), Anschwellungen,insbesondere Knieanschwellung (durch Auflegen derThapsiawurzel), Rothlauf, Bauchweh, Blutspucken undGeisteskrankheit nennt.
In der Barbarei des Mittelalters wucherte die Suchtder Krankheitsvortäuschung üppig weiter, so dass KaiserJustinian (527 bis 565) in seiner Gesetzessammlung Vor-schriften für die Beamten gab, denen es oblag, sich überden Gesundheitszustand jener Staatsbürger zu vergewissern,die Krankheiten vorschützten, um öffentliche Aemter nichtübernehmen zu müssen.