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Erg.-Bd. (1884)
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Nicotiana. Tabak-Untersuchung.

oder tintenartige Färbung oder eine Trübung deutet auf Verfälschung und Zu-sätze, welche nicht dem Tabak angehören. Nur bei Anwendung von Blauhowund Eichenrinde als Farbematerial für die Beize, was jedoch selten vorkommt,dürfte ein tintenartige Färbung eintreten. Wird der Aufguss mit 2 Vol. Wein-geist durchschüttelt, so darf keine so starke Ausscheidung von Schleim erfolg""»dass das Flüssigsein der Flüssigkeit aufgehoben wird, und mit Aether geschüttelt,muss dieser sich in der Ruhe farblos absondern. Der Geschmack des Aufguss" 3darf ferner nicht ein stark bitterer sein.

Der in dem wässrigen Tabakaufgusse (dargestellt mit warmem Wasser;durch Jodjodkalium erzeugte Niederschlag erscheint sofort nach der Fällung unt'Udem Mikroskop bei circa 100-faeher Vergrößerung betrachtet in Form kli' 1 " 01Pünktchen, aber amorphe Tröpfchen sind nicht vertreten. Nach Verlauf cm'' 1Stunde erkennt man den Uebergang der Punkte in deutliche Krystallkörpercben-Der wässrige Aufguss von Blättern der Datum Stramonium giebt mit .Todjoi -kalium erst einen Niederschlag nach Zusatz einiger Tropfen verdünnter Schwelesäure.

Der wässrige Tabaksaufguss giebt mit den Reagentien auf Nicotin Ni"d" rschlage, auch einen starken Niederschlag mit Kalimnltromobromid (Brombromkalium), welcher krystallinisch ist. Baryumchlorid, Silberchlorid, Oxalsäure,*moniumcarbonat erzeugen Niederschläge.

Die Untersuchung des geschnittenen oder Packettabaks auf Beimischungfremder Blätter ist und bleibt eine sein- schwierige, und wird der Uutcrsucher, weer jene Beimischungen nicht mit voller Sicherheit erkannt hat, sein (Jrtheil frei 8sprechen, dass ihm die Erkennung fremder Blatttheile in dem Tabak nicutlieh gewesen sei.

Zu der Einlage in den Cigarren pflegen die Fabrikanten gewöhnlich e

billigere Sorte zu verwenden, als zum Umblatte. Es ist die Einlage ein

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stand des Streites geworden und wurde von einer Seite behauptet, dass zuEinlage nur Blattspreitentheile ohne Kippen verwendet werden müssten, ' "Einlage in ihrer Hauptmenge nicht aus Rippen bestehen dürfe, dass im '® ., j aFalle ein Betrug von Seiten des Fabrikanten vorliege oder ein solcher *aeine Fälschung eines Genussmiltcls verurtheilt zu werden verdiene. Wie soAnsichten von Seiten Sachverständiger ausgesprochen werden können, wnRäthsel bleiben. Wenn diese Ansichten und andere ähnliche als richtig un .treffend aufgenommen werden, so geräth der Fabrikant in die Lage der un> __heit in seinem Vorgehen und Arbeiten und wird er, am nicht dem Verdacnder Verurtheilung der Fälschung und des Betrugs zu verfallen, behinder ,Fabrikat den Anforderungen des Publikums anzupassen. Die Tabakbl» I ^theile soll er nicht in der Cigarre für Tabak verkaufen, sondern wahr sc ^ eals Rippentabak, gleichviel ob dem Raucher die Cigarre mit KipP" nu y ef .

nur

Diesen

gut schmeckt und er sie billiger als andere Cigarren kaufen kann. -- «ggtrehältnissen entsprechend ist auch der Fabrikant ein Fälscher, welcher der B^jtein künstliches Deckblatt giebt, obgleich er diesen Umstand nicht S elie 'p egt ; e -und das Fabrikat trotz des besseren Aussehens und der gern gesehenen ^gkeit der Cigarre billiger im Preise abgiebt, dem Consumenten diese A £ a aU fauch völlig convenirt, oder wenn der Fabrikant die gelben Thaufleckc ^ ^dem Deckblatte durch Bespritzen mit Salpetersäure nachahmt, obgleich ^^ e)iCigarre weder verbessern noch verschlechtern und nur einem alten Aberg ' ^.mancher Raucher Rechnung tragen. Wenn der Fabrikant die Rippe« (l( * lggsefl)blattea so zu behandeln versteht, dass sie sich in der Cigarre raucl "'", ]l ' n jc1itdiese Cigarren-Liebhaber finden, der Tabakcharakter in der Cigarre au« ^ 1)i||( ,verwischt ist, so dürfte der Sachverständige keinen Grund auffinden.