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Erg.-Bd. (1884)
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523
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Helleborus.

Helleborus.

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Der Unterschied zwischen Radix Hellebori viridis und Radix Hellebori nigriergiebt sich, wie dies auch im Handbuche der pharm. Praxis hervorgehoben ist,durch den bitteren Geschmack, welcher bei der ersteren stark, bei der anderenschwach ist. Die hier gegebenen xylographischen Abbildungen haben nur denweck, die Form zu vergegenwärtigen, welche keine wesentlich verschiedene ist,bei der Rad. H. nigri aber stärker und grösser hervortritt. Der Holzschnittdieser letzteren ist der Histoire des Drogues Flückiger's und Hanbury's ent-lehnt und vergegenwärtigt das Rhizom zum grössten Theile von den Wurzelnund Zasern befreit.

JT.tr.

ii S- 74. Rad. Hellebori nigri. Zum Theil Kg. 75. Rad. Hellebori viridis. Kliizom, von ier

von den Wurzeln befreit. Spitze aus durch einen Messersclimtt zum 1 neu

durchschnitten und hier von Wurzeln befreit.

Ist in Recepten, welche von Aerzten in Frankreich, Italien, Holland, Däne- a i'k, England etc. geschrieben sind, Helleborus ohne nähere Bezeichnung auf-geführt, so ist dann Helleborus niger zu nehmen, und wenn dieses Medicament^er das daraus bereitete Extract nicht zur Hand ist, dürfte eine halb so grosse«enge von Helleborus viridis Ersatz bieten. Darüber auch das Gutachten einesArztes einzuholen, sollte man nicht unterlassen.