152
Verkehr mit Geheimmitteln.
Dagegen .sind nicht als Geheimmittel anzusehen solche Zu-bereitungen, welche I. in das Deutsche Arzneibuch aufgenommensind und unter den dort angewandten Bezeichnungen angebotenwerden, 2. in der medizinischen Wissenschaft und Praxis all-gemeine Anerkennungen gefunden haben, :i. lediglich als Desin-fektionsmittel, kosmetische Mittel, Nahrungg- und Genußmitteloder Kräftigungsmittel angeboten werden."
Aus dieser vorläufigen Anweisung geht hervor, daß derDeutsche Zolltarif den Betriff Geheimmittel ganz erheblich weiterfassen will, wie es alle sonstigen über Geheimmittel ergangenenBestimmungen tun oder getan haben.