Übersicht über die Ankiiiuligimgsverbote.
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2. Die Ankündigung von Geheimmitteln gegen mensch-liche Krankheiten:
in Hessen mit Ausnahme des Kreises Gießen, in Anhalt,Schaumburg-Lippe, Lippe und Bremen.8. Die Ankündigung von Geheimmitteln gegen tierischeKrankheiten:
in den preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen,Brandenburg- Berlin, Pommern, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinprovinz, ferner in Oldenburg, Anhalt,Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reußj. L., Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck und Bremen.4. Die Ankündigung von Geheimmitteln gegen Pflanzen-krankheiten:
in Preußen mit Ausnahme von Pommern und Hohenzollern,ferner in Sachsen, Brannschweig, Sachsen-Meiningen,Sachsen-Altenburg, Anhalt, Waldeck, Reuß ä, L., Reuß j. L.,Schaumburg-Lippe, Lippe und Lübeck.r>. Die Ankündigung von Geheimmitteln allgemein (s. Nachtrag):in den preußischen Provinzen Westpreußen, Brandenburg-Berlin, Sachsen, Hessen-Nassau und in den Regierungsbezirken Stettin, Breslau und Oppeln, ferner in SachsenWeimar. Hamburg und Elsaß-Lothringen.
6. Die Ankündigung der dem freien Verkehr entzogenen Arz-neimittel:
in den preußischen Provinzen Westpreußen, Brandenburg-Berlin, Sachsen, Hessen-Nassau und den RegierungsbezirkenStettin, Breslau, Oppeln, Düsseldorf, Coblenz und Sig-maringen, ferner in Baden und Sachsen-Weimar.
7. Die Ankündigung von Reklamemitteln:
in den preußischen Regierungsbezirken Frankfurt a. ().,Stettin, Merseburg, Cassel, (Joblenz und Sigmaringen,ferner in Sachsen-Weimar.
8. Die Ankündigung aller Arzneimittel durch Apotheker:
in Württemberg, Braunschweig (s. Nachtrag) und Bremen(hier nur Geheimmittel und Spezialitäten).
9. Die Ankündigung des Audiphon Bernards und derVoltamittel:
in Württemberg:10. Anzeigen von nicht approbierten Personen, welche dieHeilkunde gewerbsmäßig ausüben, sofern sie über Vorbildung,Befähigung oder Erfolge dieser Personen zu täuschen ge-eignet sind oder prahlerische Vorsprechungen enthalten: