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[Hauptbd.] (1904)
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Bayern, Sachsen.

100. Gesetz die Gewerbsteuer betreffend vom 9. Juni 1899(G. u. V.B1. S. 275).

Gew erb steuer-Tarif.

Lfd.

Bezeichnung derGewerbe

Normalanlage

Bemerkungen

Nr.

aM.

bM.

cM.

d

M.

3

49

107

A. Handwerks-betrieb, mechanischeKünste, wissen. schaft-liche Gewerbe.Anfertigung von Geheim-mitteln zum kosmetischenoder Medizinalgebrauch

B. Handels-geschäfte.Verkauf von Geheimmit-teln zum kosmetischenoder Mediziualgebrauchc

E. Fabriken undgrößere gewerbliche

Unternehmungen.Anfertigung von Geheim-mitteln zum kosmetischen

und Medizinalgebrauch

15

1830

120

Die Normalanlage wirdjedem Gewerbe zugeschla-gen, in und in Verbindungmit welchem der nebigeBetrieb stattfindet. EineSteuerermäßigung findet inkeinem Kalb' statt.

Die Normalanlage wirdjedem Gewerbe zugeschla-gen, in welchem ein Ver-kauf der nebenbezeich-neten Art stattfindet. EineSteuerermäßigung findetnicht statt.

Die Normalanlage wirdjedem Gewerbe zugeschla-gen, in und in Verbindungmit welchem der neben-bezeichnete fabrikations-mäßige Betrieb stattfindet.Eine Steuerermä i.iiguugwird in keinem Falle ge-währt.

Sachsen.

101. Min.V. betr. Verkehr mit Geheimmitteln und ähn-lichen Arzneimitteln vom 30. November 1903.

(§§ 13 und Anlagen A und B wie bei Nr. 1.)

§ 4. Die öffentliche Ankündigung oder Anpreisung der in den

Anlagen A und B aufgeführten Mittel ist verboten.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1904 in Kraft; mit dem

gleichen Zeitpunkte treten die Verordnungen des Ministeriums