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[Hauptbd.] (1904)
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Vorwort.

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Alle anderen bestellen ruhig weiter, so daß jetzt von den Be-stimmungen über die Ankündigung von Arznei- und GeheimmittelnVertreter eines jeden Systems, das man im Laufe der Jahre er-sonnen, verwirklicht, dann als unwirksam erkannt und wieder auf-gegeben hatte, noch in Kraft sind.

Doch damit nicht genug. Ziemlich gleichzeitig mit denneuen Gelieimmittelverordnungen, aber unabhängig von ihnen ist inlast allen preußischen Regierungsbezirken und in mehrerenBundesstaaten vornehmlich auf Grund einer Anregung des Deut-schen Arztetages eine weitere zur Bekämpfung der Kurpfuschereibestimmte Serie von Polizeiverordnungen über die Ausübung derHeilkunde durch nicht approbierte Personen geschaffen worden,die ebenfalls sämtlich sehr weitgehende und meistenteils ganzallgemein gefaßte Ankündigungsverbote von Gegenständen, Vor-richtungen, Methoden oder Mittel n. die zur Verhütung, Linderungoder Heilung von Menschen- oder Tierkrankheiten dienen sollen,enthalten. Damit dürfte die Unsicherheit der Hechtslage, dieVielseitigkeit der Anordnungen auf diesem Gebiete eine Höheerreicht haben, die zu überbieten kaum noch möglich erscheinenkann. Hatten alle Beteiligten, namentlich die in erster Reihebetroffene Prosse, schon unter den früheren Verhältnissen empfind-lich zu leiden, so mußte es jetzt für sie geradezu ein Dingder Unmöglichkeit sein, sich in dem künstlich geschaffenen Irr-garten der neuen Rechtsordnung ohne einen zuverlässigen Führerzurecht zu linden,

Ich habe deshalb geglaubt, daß eine zusammenfassendeDarstellung und Erläuterung aller auf dem skizzierten Gebiete'/., Z. geltenden gesetzlichen Bestimmungen den dabei interessierten

Industrie-und Gewerbekreisen, vornehmlich aber der Presse, er-wünscht sein werde.

Bei der außerordentlich dankenswerten, weitgehenden UnterStützung, deren ich mich bei Sammlung des Materials seitenszahlreicher Regierungen und amtlichen Stellen erfreuen durfte,hoffe ich, daß die Zusammenstellung der einzelnen Verordnungen

eine vollständige und die Wiedergabe der Texte eine korrekte

ist. Sollten sich dennoch kleine Lücken in dieser Richtung herausstellen, so werde ich für alle ergänzenden Mitteilungen dank-bar sein. Bei Erläuterung der Rechtslage habe ich mich bemüht,unter Vermeidung jeder überflüssigen Breite, doch die zu der