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[Hauptbd.] (1904)
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Torwort.

Materie vorliegende überaus reichhaltige Rechtsprechung derhöheren Gerichte, soweit sie gegenwärtig noch Bedeutung hat,in möglichster Vollständigkeit und unter regelmäßiger Quellen-angabe heranzuziehen, damit das Buch auch in der Hand desRichters und Verwaltungsbeamten Verwendung finden könne. Fürdie praktische Benutzung seitens der Presse möchte ich nichtverfehlen, auf die Seite 56 und 57 gegebene Übersicht über dieAnkündigungsverbote und die zugehörenden Bemerkungen desNachtrages besonders hinzuweisen.

Von einer Kritik des bestehenden Rechtszustandes habeich abgesehen. Ich glaube aber, daß in dieser Hinsicht geradedie nüchterne Aufzählung der nahezu 200 einzelnen. Ver-ordnungen, die innerhalb des deutschen Reiches in Geltung sind,eine deutlichere Sprache redet und ein eindrucksvolleres Urteil fällt,als die besten Worte es vermöchten. Vielleicht trägt das Büchleindadurch auch das seinige dazu bei, daß der von allen Beteiligtenseit Jahren empfundene und vom Reichstage durch Beschlußvom 16. März 11)03 befürwortete Wunsch nach »Erlaß einesGesetzes, betreffend die Regelung des Verkehrs mit Arznei-nnd Geheimmitteln« doch noch einmal in Erfüllung geht.

Berlin, 19. April 1904.

Urban.