Receptur.
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und deren Bestimmung dem Receptarius zu überlassen. Es geschieht dieszwar selten, aber es geschieht. Eine andere Art "Widerspruch in der Grund-regel der Verordnungsweise für Pillen besteht darin, dass der Arzt zuwei-len Arzneistoffe als Zusätze verordnet, die sich für den Zweck gar nichteignen z. B. trockne Extracte als Zusatz zu pulverförmigen Arzneimitteln,ein blosses Pulver als Zusatz zu Bals. copaivae etc. Solche Verordnungensind besonders der Gewissenhaftigkeit des Receptarius zu empfehlen.
Für die Anfertigung einer guten Pillenmasse ist erforderlich: dieKenntniss der Natur der Bestandtheile der Arzneimittel undder aus diesen in der Masse sich ergebenden Eigenschaf-ten. Der Receptarius muss wissen, wie sich die einzelnen Stoffe in ihrenMischungen zur Pillenmasse verhalten, welche Eigenschaften die einzelnenArzneimittel und welche die vorliegende Pillenmasse beherrschen. Hierinliegt die Grundlage für die Wahl richtiger Mengenverhältnisse der zu einerguten Pillenmasse erforderlichen Zusätze. Als Regel für die Wahl der Zu-sätze gilt: die gewählten Zusätze müssen durch sich selbstdie Cohäsion der gegebenen Arzneikörper in Form einessteifen, zusammenhängenden Teiges vermitteln, oder siemüssen in den gegebenen Arzneistoffen die für diese Cohä-sion erforderlichen Bedingungen hervorrufen.
Zusätze, welche die Cohäsion der gegebenen Arzneistoffe durch sichselbst bedingen, sind: für pulverförmige Körper die Extracte, und die schlei-migen oder stark zuckerhaltigen Flüssigkeiten. Für Extracte sind es manch-mal Pulver. Die Mengenverhältnisse lassen sich genau nicht bestimmen,weil in doppelter Beziehung bestimmte Grössen fehlen. Die pulverförmigenArzneistoffe stehen sich in Bezug auf das Bedürfniss der Zusätze nichtgleich. Voluminöse Pulver bedürfen im Verhältniss zu den Gewichtsmengengrössere Mengen der flüssigen Zusätze, um eine gute Pillenmasse zu geben.Eben so erfordern die Extracte, je nach ihrer Consistenz, wiederum ver-schiedene Verhältnisse pulverförmiger Körper. Dann ist auch die Consi-stenz der Pillenmasse in allen Fällen nicht gleich. Die Pillenmasse soll sobeschaffen sein, dass die daraus formirten Pillen so hart wie möglich sind."Wenigstens müssen sie so hart sein, dass sie durch das eigene Gewichtdie runde Gestalt nicht einbüssen, sich nicht platt drücken. Dies ist aberoft nur sehr schwierig zu erreichen. In keinem Falle lässt sich der Gradder erforderlichen Härte irgend wie streng begrenzen. Aus diesen Grün-den lassen sich auch die Verhältnisse jener Zusätze nicht genau bestim-men. Im Durchschnitt braucht man auf 2 Theile Pulver 1 Theil Extract.Bei schweren Pulvern auf 3 Theile Pulver 1 Theil Extract. Leichte volumi-nöse Pulver erfordern oft gleiche Theile Extract. Schleimige und zucker-haltige Flüssigkeiten sind als Zusätze nur tropfenweis beizufügen.
Zusätze, welche durch Wechselwirkung mit den Hauptingredienziender Pillen masse die Cohäsion erzeugen, müssen so beschaffen sein, dass sie inden Arzneistoffen Bestandtheile lösen , die als solche Bindemittel dienenkönnen. Zu solchem Zwecke setzt man die Pulver, welche Schleim ent-halten z. B. Gummi arabicum, Traganth, Eibischwurzel, den trocknenwässrigen Extracten "Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten zu. Für Harze,Gummiharze, spirituöse Extracte wählt man "Weingeist. Für Balsamum co-paivae wählt man "Wachs, mit dem man es bei möglichst gelinder Tempe-ratur zusammenschmilzt.
Alle erfolgten Zusätze müssen ihrem Gewichte nach auf dem Receptebemerkt werden. Zu diesem Zwecke, müssen dieselben gewogen werden.Kann dies nicht geschehen, so muss die Masse gewogen und die Gewichteder Zusätze berechnet werden.
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