162
Der praktische Apothekenbetrieb.
:
fi
! *<
i
pflichtung, den sich der Gestaltung der Arz neiform aus derärztlichen Verordnung entgegenstellenden Schwierigkeiten,wo es nur irgend möglich ist, innerhalb der vom Arzte an-gebenen Arzneisto ffe und Gewichtsmengen zu begegnen;dort aber, wo die absolute Unmöglichkeit vorhanden ist,die verlangte Arzneiform nach den auf dem Recepte ge-schehenen Angaben zu erlangen, die Aenderungen in denmöglichst engsten Grenzen und so vorzunehmen, dass eraus seinem Gewissen die Beruhigung geniesst, die vorge-nommenen Veränderungen lediglich imSinne des Verordnersgethan zu haben. Diese ausgeprägte Absicht wird dem Receptariusden besten Weg zur Ueberwindung der oft sich bietenden Widersprüchezeigen. Hat er sie gehabt, dann kann er getrost auch den sich etwa er-gebenden Folgen entgegensehen.
Damit wäre dem Genüge geschehen. Es kommen übrigens dieseerwähnten Schwierigkeiten immer seltener vor. Die Verordnungen derAerzte werden immer einfacher, verständiger und sind in Bezug aufdie Pillenform immer so eingerichtet, dass sie den Receptarius die Er-mächtigung geben, die zur Erzielung der Form nöthigen Arzneistoffe zuwählen. Für die Pillen gilt als Regel: dass sie innerhalb der durchdie ärztliche Verordnung gegebenen Grenzen möglichstklein und möglichst fest, sodann gleichgross und rund seien.Dies hat der Receptarius bei jeder einzelnen Verordnung zu berücksich-tigen.
Die Wahl der Utensilien dazu geschieht so, dass darin die Bereitungam zweckmässigsten möglich ist. Zu diesem Behufe sind besondere Pillen-mörser, Spatel und Pillenmaschinen vorhanden. Die Utensilien müssen sogewählt sein, dass dadurch der chemischen Zersetzung der verordnetenArzneistoffe vorgebeugt wird. Jeder, dem die Anfertigung einer Pillen-masse übertragen wird oder zusteht., muss wissen, in welcher chemischenWechselwirkung die Stoffe der Utensilien zu den Arzneistoffen stehen. Esversteht sich daher von selbst, dass er auch danach handeln wird, dasser Pillen aus Quecksilberchlorid, Kupferoxydammoniak u. dgl. nicht in ei-sernen Mörsern anstossen, oder mit eisernen Spateln und Pillenmaschinenin Berührung bringen wird. Alle dergleichen Eventualitäten gehören zuden Angelegenheiten, denen der Receptarius bei einem auf die Sache ge-richteten Nachdenken , das ihn nie verlassen muss, von selbst begegnenwird.
Der Wahl der Utensilien folgt das Anstossen des Teiges, woraus diePillen formirt werden sollen. Der technische Ausdruck für diesen Teig ist„Pillenmasse." Sind die Arzneistoffe, welche der Arzt in Pillenform gebenwill, pulverförmig, so lässt er eine zähe Masse, oder eine Flüssigkeit zu-setzen, um daraus die Pillenmasse zu fertigen. Sind es zähe oder flüssigeArzneimittel, welche die Hauptingredienzen der Verordnung bilden, so werdendenselben als Zusatz pulverförmige Arzneikörper beigegeben. Sind beider-lei Stoffe als Hauptingredienzien in die Verordnung aufgenommen, dannmuss entweder deren Verhältniss genau übereinstimmen , um daraus dieMasse anstossen zu können, oder es muss entsprechend dem vorwiegendenHauptingredienz der geeignete Zusatz geschehen. In jedem Falle gilt esals Regel: an den Hauptingredienzien gar keine Veränderungvorzunehmen, in den Zusätzen die kleinste erforderlieheMenge zu nehmen.
Ein offenbarer Fehler einer ärztlichen Verordnung ist es: heroischwirkende Arzneistoffe z. B. narkotische Extracte als Zusätze zu verordnen