Receptur.
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besitzt, um die Verantwortlichkeit zu würdigen, die er damit eingeht, undandererseits die zwei Haupttugenden des Receptarius: „Zuverlässigkeit undGewissenhaftigkeit" in sich vereinigt.
Unter dem geschäftsmässigen Ausdruck „Receptur" versteht mannicht sowohl blos die Anfertigung der Arzneien nach den ärztlichen Ver-ordnungen, die Annahme der Recepte, die Abgabe der Arznei und die ohne-hin erforderliche Buchführung, sondern auch den gesammten in dieser Be-ziehung erforderlichen Verkehr mit dem Publikum.
Verkehr mit dem Publikum.
Ueber die Art und Weise wie der Receptarius den Verkehr mit demPublikum aufrecht zu erhalten hat, Lehren zu geben, wird kaum erforder-lich sein. Wer erst an diese Stelle gestellt ist, muss so viel Pflichtgefühl,Selbstbewusstsein und Umsicht haben, dass er weiss, was er für Ansprüchezu erfüllen hat. Er wird es wissen, dass er darin vorerst im Dienste derleidenden Menschheit steht und dass ein Mangel an Wohlwollen, Theil-nahme und Mitgefühl Niemanden so leicht als Rohheit oder Gefühllosigkeitausgelegt wird als dem Arzt und dem Apotheker. Er wird ferner wissen, dassseine Stellung als Receptarius diejenige ist, auf welche die medizinal-polizeilichen Bestimmungen ganz besonders Bezug haben.Die Bestimmung über die Art des öffentlichen Dienstes in den Apotheken,über den Verkehr mit dem Publikum, über die Pflichten des Apothekersals Medizinalperson beziehen sich vorzugsweise auf den von dem Recepta-rius zu versehenden Dienst. Es ist von dem Receptarius zu verlangen,dass er diese Bestimmungen kennt. Aus ihnen wird er entnommen haben,dass der Staat als Grundbedingung der Stellung, die er einnimmt, Dienst-wüligkeit und Dienstbereitsein zu jeder Zeit und gegen Jedermann, derberechtigt ist, diese Dienste zu fordern, verlangt, und den Mangel oderdie Verletzungen dieser ersten, steten und unumgänglich nothwendigenGrundbedingung für den Verkehr mit dem Publikum je nach dem Gradederselben ahndet. Endlich muss der Receptarius es wissen, dass ganzbesonders er es ist, der die Interessen des Principales nachAussen vertritt, dass sein Verkehr mit dem Publikum Einfluss auf denRuf der Apotheke hat, dass vor Allen er den Geschäftsumsatz der Apotheke,die Einnahmen des Principales vermehren kann, ja dass er in täglich sichwiederholenden Fällen in der Lage ist, dies durch Einzelheiten im Ver-kehre zu vermögen, dass es ganz besonders seine Pflicht ist, dies täglichund unausgesetzt im Auge zu haben, so dass in der Erfüllung dieserPflicht allein die Gegenleistung für die Vortheile und die Stellung beruht,die er im Hause seines Principales geniesst und im Geschäfte einnimmt.Wer dies Bewusstsein nicht hat, wer das daraus entspringende innerePflichtgefühl nicht kennt, wen dieses nicht leitet, der hat keinen sittlichenWerth und für sich selbst auch keine Zukunft, Wer aber jenes Pflichtge-fühl hat, dem wird dasselbe in dem täglichen Verkehr mit dem Publikumein sicherer Leitstern sein, als dies ins Einzelne gehende Vorschriften ver-mögen.
Das Recept,
Den Mittelpunkt der Receptur bildet das Recept. „Recept" ist derwohlbekannte Name für eine schriftliche ärztliche Arzneiverordnung. DasRecept im öffentlichen Verkehr einer Apotheke, hat eine dreifache Bedeu-