Defectur.
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Da die destillirten Wässer bei längerer Aufbewahrung eine Zersetzungerleiden, so dürfen sie nur in solchen Mengen, welche dem Verbrauch in-nerhalb kürzerer Zeiträume entsprechen, dargestellt werden.
Die Destillation selbst muss durch eine massige und gleichförmigeFeuerung geleitet und das Product so stark wie möglich abgekühltwerden.
Das von dem destillirten Wasser nicht gelöste ätherische Oel darfnicht eher abgeschieden werden, als nachdem das Wasser anhaltend damitgeschüttelt worden ist. Wenn das Destillat in mehreren Gefässen gesam-melt worden ist, so muss der Inhalt derselben, um ein möglichst gleich-massiges Präparat zu erhalten, vor der Aufbewahrung gemischt werden.Unmittelbar nach der Destillation lässt man die destillirten Wässer meinemleicht bedeckten Gefässe einen Tag lang mit der Luft in Berührung zurEntfernung des sogenannten Destillirgeruches.
Die Aufbewahrung der destillirten Wasser geschieht an einem kühlen,dunkeln Orte in reinen steinernen Krügen oder Glasflaschen von angemes-sener Grösse, welche ganz angefüllt und entweder mit Korkstöpseln odermit Wachspapier und darüber gebundenem gewöhnlichem Papier gut ver-schlossen sind.
In der Offlein dürfen die destillirten Wässer nur in einer ihren Ver-brauch entsprechende Menge aufgestellt werden, und zwar so, dass siegegen die Einwirkung des directen Sonnenlichtes vollkommen geschütztsind. Sämmtliche destillirten Wässer müssen den reinen Geruch und Ge-schmack der Substanz, aus welcher sie bereitet sind, in hohem Grade be-sitzen, farblos und klar sein.
Destillirte Spirituosa. In Betreff der Bereitung, der Eigenschaftenund der Aufbewahrung der Spirituosa, die durch Abziehen von Weingeistüber Arzneistoffen, welche flüchtige Bestandteile enthalten, gewonnenwerden, ist im Allgemeinen Nachstehendes zu bemerken:
Die der Destillation zu unterwerfenden , frischen sowohl als getrock-neten Substanzen müssen gehörig zerkleinert sein. Je nachdem sie eineweichere oder härtere Textur haben, müssen sie 24 bis 48 Stunden langmit dem Weingeist mazerirt werden. Die Destillation muss in siedendemWasserbad entweder aus einer Betorte oder aus dem Beindorf'schen Appa-rate, oder aus einem kleineren in eine Destillirblase eingesenkten Destillir-gefässe geschehen und ohne Unterbrechung vollendet werden.
Sämmtliche Spirituosa sind in wohlverschlossenen Gefässen an kühlenOrten aufzubewahren.
Die Spirituosa müssen klar und farblos sein, den reinen Geruch derStoffe, aus welchen sie destillirt sind, in hohem Grade besitzen, durch de-stillirtes Wasser grösstenteils milchig werden und das näher angegebenespec. Gew. besitzen.
Prüfung der angefertigten Präparate.
■ Für jedes pharmaceutisches Präparat sind rücksichtlich seiner Vor-schrißsmässigheit von den Pharmacopöen entweder die eben bezeichnetentechnischen Ansprüche vorausgesetzt, oder noch besondere nähere Eigen-schaften als dazu erforderlich angegeben worden.
Die ersteren vorausgesetzten, nicht weiter und näher bezeichnetenEigenschaften müssen die Präparate unter den Händen des Laborantenerlangen, und für das Vorhandensein ist daher eine weitere und besonderePrüfung nicht nöthig.