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Elementar-Handbuch der Pharmacie : mit Berücksichtigung der sämmtlichen deutschen Pharmacopöen und Medicinalordnungen
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Der praktische Apothekenbetrieb.

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Die Digestion und Mazeration der verschiedenen Stoffe muss in Ge-lassen geschehen , welche nach Grösse und Material der Menge und Be-schaffenheit jener vollkommen entsprechen. Dasselbe gilt für die Gefässe,in welchen die Extracte eingedickt werden. Von metallenen dürfen nurzinnerne oder gut verzinnte verwendet werden. In Preussen sind verzinnteKupfergefässe nicht gestattet.

Die Gefässe sind während der Mazeration und beim Absetzenlassenwohl bedeckt zu halten. Die Rückstände werden in Pressen mit hölzernen,zinnernen oder verzinnten eisernen Platten ausgepresst.

Die verschiedenen Arbeiten, in welche die Extractbereitung zerfällt,sind in möglichst schneller Aufeinanderfolge zu vollziehen, damit die Ein-wirkung der Luft so viel als möglich abgekürzt wird. Beim Eindickenmuss jede allzugrosse Wärme vermieden werden. Die wässrigen Auszügewerden, nachdem sie kolirt sind, zuerst auf ein Dritttheil ihres Volumensabgedampft, dann lässt man sie an einem kühlen Orte so lange stehen, bisalle in der Flüssigkeit suspendirt gewesenen Theile zu Boden gefallen sind,giesst von dem Bodensatze ab, kolirt aufs Neue, und setzt die Eindampfungbis zur Extractdicke fort. Die weingeistigen Auszüge lässt man zuerstsich absetzen, flltrirt und dampft dann bei gelinder Wärme ein. Das ersteEindampfen ist im Wasserbade zu vollziehen. Die Württemb. Pharmacopoegestattet bei den Extracten, welche man in der Regel in grösseren Men-gen beireitet, so z. B. extractum graminis, liquiritiae u. s. w. ein gelindesKohlenfeuer anzuwenden.

Das spätere Eindampfen zur Extractdicke hat unter allen Umständenim Wasserbade zu geschehen, abgesehen von den wenigen Extracten,welche im Trockenofen einzudicken sind. Die Verdunstung der Auszügemuss schon von Anfang an, hauptsächlich aber gegen das Ende durchUmrühren mit einem hölzernen Spatel befördert werden. Die zur Trocknisszu bringenden Extracte werden, nachdem sie im Wasserbade zur Extract-dicke eingedampft, im Trockenofen bei sehr massiger Wärme eingetrocknet.

Bei Bereitung weingeistiger oder ätherischer Extracte, darf der Wein-geist und Aether nicht abgezogen, sondern muss verdampft werden.

Die vorschriftsmässigen Eigenschaften der Extracte sind in den Phar-macopoen meist bei jedem einzelnen Extracte angegeben.

Destillirte Wässer. Die zur Darstellung der destillirten Wässerdienenden Pflanzen oder Pflanzentheile werden theils frisch, theils eingesal-zen, theils und zwar in den meisten Fällen in getrocknetem Zustande an-gewendet. Dieselben müssen von guter Beschaffenheit und dürfen nament-lich nicht durch zu lange Aufbewahrung verdorben sein.

Man unterwirft sie der Destillation theils ganz, wie die Blüthen undKräuter, theils zerschnitten und zerstossen und nach vorausgegangener Ma-

zeration wie die Rinden, Wurzeln und Samen.

Die Destillation geschieht

aus Destillirblasen oder Retorten von angemessener Grösse, aus ersterenentweder auf die einfache Weise durch unmittelbares Erhitzen derselben inder Destillirblasse, oder, bei Blüthen und Kräutern, welche ätherische Oelevon geringerem specifischem Gewichte enthalten, durch Wasserdämpfe. Manbringt entweder die Substanz in den oberen Theil der Destillarblase aufeinen durchlöcherten Boden und lässt die Dämpfe des in der Blase sie-denden Wassers hindurchstreichen, oder man destillirt durch Einleiten ver-möge eines aus einem Dampfkessel erhaltenen Dampfstromes in die Destil-lirblase. Verwendet man Retorten zur Destillation, so werden diese ent-weder in das Sandbad oder, namentlich dann, wenn die Substanz einleicht veränderliches ätherisches Oel enthält in das Chlorcalciumbad ge-setzt.