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Elementar-Handbuch der Pharmacie : mit Berücksichtigung der sämmtlichen deutschen Pharmacopöen und Medicinalordnungen
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Der praktische Apothekenbetrieb.

In Beziehung auf die Grade der Feinheit der Pulver sind zu unter-scheiden:

1) gröbliches Pulver aus Theilchen, welche die Grösse eines schwar-zen Senfkornes nicht übersteigen, bestehend;

2) feines Pulver, dessen einzelne Theile mit dem unbewaffneten Augenoch leicht erkannt werden können;

3) höchst feines oder alkoholisirtes Pulver, welches zwischen denFingern kaum mehr gefühlt werden kann.

Die für den innerlichen Gebrauch bestimmten Pulver müssen den ihrerNatur nach höchst möglichsten Grad der Feinheit erhalten.

Um die Substanzen in diese verschiedenen Abstufungen der Pulverbringen zu können, muss in jeder Apotheke eine Reihe von Flor-, Haar-und Drahtsieben vorhanden sein. Für giftige oder starkriechende Stoffesind besondere, mit den Namen der verschiedenen Substanzen, für welchesie bestimmt sind, bezeichnete Siebe vorräthig zu halten.

Da beim Zerstossen und Absieben vieler, namentlich der Pflanzen-stoffe die wirksameren Theile zuerst und die weniger wirksamen zuletzt er-halten werden, so muss nach beendigter Pulverung die ganze Masse desPulvers gleichförmig gemengt werden.

Diejenigen Arzneistoffe, welche bei längerer Aufbewahrung in Pulver,form an Wirksamkeit verlieren, dürfen immer nur in geringer Menge ge-pulvert werden; dies gilt von den meisten Pflanzen- und Thierstoffen baldin höherem, bald in geringerem Grade. Pulver dieser Art sind in wohl,verschlossenen Gefässen an einem trockenen, etwas kühlen, den directenSonnenstrahlen nicht Preis gegebenen Orte aufzuwahren.

Wenn mehrere Substanzen zu einem zusammengesetzten Pulver zumengen sind, so hat die Mischung so vollständig zu geschehen, dass dieeinzelnen Bestandtheile des Pulvers nicht mehr erkannt werden können.In der Regel sind die einzelnen Substanzen vor der Vermischung jede fürsich fein zu pulvern; eine Ausnahme findet nur bei einzelnen, fettes Oelenthaltenden Stoffen Statt, welche für sich nicht gepulvert werden könnenund deshalb fein zerschnitten oder zerstossen, nach und nach mit demtrocknen Pulver durch Zusammenreiben gemischt werden müssen; Substan-zen dieser Art sind die Muskatblüthe, die Muskatnuss, die Vanille etc.Die Mehrzahl der zusammengesetzten officinellen Pulver ist, sofern so vor-räthig gehalten und nicht erst, wenn man ihrer bedarf, bereitet werden,auf dieselbe Weise aufzubewahren, wie die einfachere.

Salben. Das Zusammenschmelzen der die Salben constituirendenFettstoffe hat bei gelinder Wärme, und wo möglich in einem Dampfap.parate zu geschehen.

Bei denjenigen Salben, bei welchen nach der Schmelzung die Mi-schung ihre Bestandtheile vorgeschrieben ist, muss dieses Agitiren beginnen,wenn sie zu erkalten anfangen. Wachs, der Hauptbestandteil allerder zu agitirenden Salben scheidet sich bei dem Erkalten eher aus. Umes in Mischung mit dem Fett oder Oel zu erhalten, muss es damit dauerndagitirt werden.

Sind den Wachssalben Metalloxyde oder Salze zuzusetzen, so sinddiese zuerst mit dem passenden Vehikel möglichst fein zu reiben und derfertigen Salbe beizumischen.

Die Wachssalben müssen von gleichmässiger Beschaffenheit sein.Ausgeschiedenes Wachs, oder Wachs mit wenigem Fett geronnen, als harte,durch die Konsistenz und die Farbe von der übrigen Salbenmasse unter-schiedene Klümpchen, dürfen nicht vorhanden sein. Sind Metalloxyde oderSalze darin gemischt, so müssen diese auf das allerfeinste und gleichmäs-