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Elementar-Handbuch der Pharmacie : mit Berücksichtigung der sämmtlichen deutschen Pharmacopöen und Medicinalordnungen
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Defectur.

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vermittelst einer Feile oder Raspel dar. Austerschalen, Krebsaugen undähnliche thierische Concreüonen sind mit warmen Wasser wohl zu waschen,von anhängenden Unreinigkeiten zu befreien und schnell zu trocknen. DieGummiharze, welche bei gewöhnlicher Temperatur weich und zähe sind,können nur bei strenger Kälte gepulvert werden. Das Koloquintenmarkwird mit der nöthigen Menge Tragantschleim zu einem j dicken Brei zerrie-ben und dann getrocknet. Eben so wird der Lerchenschwamm und derTürkische Pfeffer behandelt.

Was das Verfahren bei dem Pulvern selbst betrifft, so wird die zupulvernde Substanz, wenn sie durchaus aus nahezu gleichartigen, oder we-nigstens nahezu gleichwirksamen Theilen besteht, vollständig und ohneRückstand gepulvert, z. B. Safran, Zimmt, Kalmus, Rhabarber, Colombo-wurzel, das arabische Gummi, die verschiedenen Salze, Samen etc. Wennsie aber neben wirksameren, weichen, weniger wirksame, holzige oderfasrige und deshalb schwieriger zu pulvernde Theile enthält, so ist derbeim Pulvern sich ergebende Rückstand zu entfernen. Hierher gehören dieBlätter des Eisenhuts, Schierlings, Bilsenkrautes, hauptsächlich aber dieBrechwurzel. Ebenso ist der bei dem Pulvern des Opiums und des Bieber-geils übrig bleibende häutige Rückstand zu beseitigen; das Opium mussüberdies vor dem Pulvern von den etwa anliegenden Samen und Blätternbefreit werden.

In Mörsern von Messing dürfen nur Substanzen, welche dieses Metallin keiner W'eise angreifen, gepulvert werden; besonders harte und rauheKörper, wie weiss gebraunte Knochen, Austerschalen u. s. w. sind ineisernen Mörsern zu zerstossen. Dagegen sind Salze, welche in Berührungmit Metallen leicht zersetzt werden oder Feuchtigkeit aus der Luft aufneh-men, nur durch Abreiben in Porphyrschalen zu pulvern, so der Salmiak,Salpeter, Boraxweinstein, Brechweinstein, Quecksilberchlorür etc. Aus-nahmsweise darf der gereinigte Weinstein mit Rücksicht auf seinen starkenVerbrauch in eisernen Mörsern gepulvert werden, wodurch er zwar meisteisenhaltig wird, jedoch bei gehöriger Vorsicht in einem so geringemGrade, dass die Verunreinigung als zulässig angesehen werden kann.

Ein Zusatz von Mandeln oder einem fetten Oele zur Vermeidung desStäubens beim Pulvern (von stark wirkenden Arzneien) kann nicht gestat-tet werden, vielmehr bedient man sich zu diesem Behufe zweckmässig ei-nes kegelförmigen, ledernen Schlauches, der mit seinem engeren Theileum das Pistill mit seinem weiteren um den Rand des Mörsers fest gebun-den wird. Bei einzelnen giftigen Salzen, z. B. dem Quecksilberchlorid kanndas Stäuben durch gelindes Befeuchten mit etwas W'eingeist verhütetwerden.

Wo das Zerreiben der Substanz mit k Wasser (das sogenannte Präpa-riren) und das Schlemmen zweckmässig ist, muss jede Veränderung der-selben durch die Salze des Wassers vermieden, und daher wie beim Queck-silberchlorür destillirtes, oder wie beim Zinkoxyd ein durch Auskochen ge-reinigtes Wasser verwendet werden.

Für das Pulvern mittelst der beschriebenen Pulversir - Maschineeignen sich besonders diejenigen Substanzen, welche unbeschadet ihrerWirksamkeit stark ausgetrocknet werden können, welche nur wenig fettesoder ätherisches Oel oder wenig harzige Theile enthalten. Man bringt dieSubstanz von den holzigen und fasrigen Theilen durch Absieben befreitund stark ausgetrocknet ist, in die wohl gereinigte Maschine.