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Der praktische Apothekenbetrieb.
I
Species. Die in Speciesform zu bringenden Substanzen müssen aufdie, ihrer Beschaffenheit angemessenste Art (Wurzel, Kräuter, Blüthen, Früehtedurch Schneiden, Hölzer durch Raspeln, Samen und harzreiche Stoffe durchZerstossen) möglichst gleichförmig zerkleinert und durch Sieben sowohlvon den nicht gehörig zerkleinerten, als von den pulverförmigen Theiletigetrennt werden. Die Früchte, sofern sie.noch mehr oder weniger Feuch-tigkeit in sich enthalten, müssen, nachdem sie zerschnitten sind, und eheman sie mit den übrigen Substanzen mengt, getrocknet werden.
Bei den zu Aufgüssen oder Abkochungen bestimmten Species darf dieGrösse der einzelnen Theilchen nicht mehr als zwei Linien betragen. Denzur Ausfüllung von Kräutersäckchen dienenden Species muss durch feine-res Zerschneiden und leichtes Zerstossen die Form eines weichen gröbli-chen Pulvers ertheilt werden. Die Species für Cataplasmen endlich sindgröblich zu pulvern.
Die Mischung der einzelnen Substanzen muss eine möglichst vollstän-dige sein; aus diesem Grunde sind die gleichartigen Stoffe zuerst zu mi-sehen, hierauf die übrigen Ingredienzien, die durch ihr specifisch.es Gewichtoder den Grad ihrer Zerkleinerung von ihnen abweichenden Substanzen,so wie solche Arzneistoffe , die ihrer stärkeren Wirkungen wegen nur ingeringen Mengen verordnet, sind, zuletzt beizumengen. Wenn vom Arztezusammengesetzte Species, in einzelnen Dosen getheilt, verordnet werden,so sind Substanzen der eben erwähnten Art für jede Dose besonders ab-zuwägen.
Von den Species , welche in den Apotheken vorräthig gehalten wer-den, dürfen immer nur Mengen, wie sie dem Verbrauch innerhalb kürzererZeit entsprechen, bereitet werden. Die Species selbst sind an einem trocke-nen, gegen das Licht geschützten Orte in verschlossenen Schubkästen, wennsie aus sehr gewürzhaften Substanzen bestehen , in Gläsern oder Kästenvon verzinntem Eisenblech aufzubewahren.
Pulver. Die meisten Arzneistoffe müssen, um in Pulverform ge-bracht werden zu können, zuvor noch besonders ausgetrocknet oder irgendeiner andern vorbereitenden Behandlung unterworfen werden. Das Aus-trocknen geschieht am besten in einem durch heisse Luft geheitztenTrockenkasten, dessen Temperatur -(- 40° R. nicht übersteigt. GewürzhafteSubstanzen dagegen werden bei gewöhnlicher Temperaiur getrocknet.
Rinden, Wurzeln und Hölzer von zäher, fester oder fasriger Texturwerden vor dem Austrocknen entweder in feine Scheiben zerschnitten, wiedie Eichenrinde, die Sarsaparilla-, Eibisch- und Süssholzwurzel, oder ge-raspelt, wie z. B. das Guajak - oder Quassiaholz. Mehrere Wurzeln müs-sen entweder in frischem Zustande, wie die Kalmus-, Farnkrautwurzel odergetrocknet wie die Süssholzwurzel von der Oberhaut befreit werden; beieinigen Rinden, hauptsächlich der Chinarinde sind die darauf befindlichenFlechten zu entfernen. Die Pomeranzenschalen müssen durch Befeuchtenerweicht, von dem inneren schwammigen Zellgewebe befreit, dann schnellgetrocknet werden.
Vielen Wurzeln, z. B. der'Nelken-, Schlangen-, Niesswurzel hängt, wiesie im Handel vorkommen, Sand, Erde u. dgl. an; solche Wurzeln müs-sen geschnitten und durch sorgfältiges Absieben von jenen Unreinigkeitenbefreit werden. Die Salepwurzel wird vor dem Pulvern zwölf Stunden langmit Wasser mazerirt, und dann mit einem dichten leinenen Tuche abgerie-ben und getrocknet. Die Krähenaugen, deren im Handel befindliches Pul-ver in den Apotheken nicht verwendet werden darf, müssen, um fein ge-pulvert werden zu können eine Zeit lang den Dämpfen von siedendemWasser ausgesetzt werden. Das gröbliche Pulver derselben stellt man