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Paulos' von Aegina des besten Arztes sieben Bücher : nebst einem Anhang: Die römischen Baeder, die bei Paulos vorkommenden Aelteren Aerzte, und zwei Tafeln
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gehalten, wahrscheinlich also, da Aegypten 640 von Amruerobert wurde, um die von Faradsch angegebene Zeit.

In einigen Handschriften wird ihm der TitelPeriodeutes"beigelegt;diesen Beinamen", sagt Choulant '),erhielt er wegenseiner Reisen"; auch im Vordruck seiner Vorrede heisst ero (t>jc yy,c) to itxkov ctixtipzftZv, der den grössten Theil der Erdebereist hat. Die Bezeichnung TrspioSsvryiq galt aber nicht für dieAerzte, die schon zu Hippokrates' Zeit andauernd oder nurzeitweise auf Reisen gingen 2 ), sondern Periodeuten hiessen inder christlichen Zeit die Aerzte, die von Haus zu Haus gingen : '),um die Kunst auszuüben, also die practischen Aerzte, im Gegen-satz zu den Theoretikern, die zu Hause spekulirten oder Unter-richt oder Rath ertheilten. Antonius Pius (138161) dehnte dieBesoldung, Ehrenrechte, Immunitäten der Rhetoren und Philo-sophen in allen Provinzen auch auf die Aerzte aus; für dieProvinz Asien ordnete er an, dass in jeder Stadt ein odermehrere Gemeindeärzte angestellt werden sollten, sie hiesseneinfach Medici,qui Trspio'SsvTtxi, id est circulatores vocantur" 4 ).In andern Handschriften wird Paulos Iatrosophistes d. h.Lehrer der Arzneikunst, genannt, er war also sowohl ein sehr ge-bildeter theoretischer als auch vielbeschäftigter praktischer Arzt.

Das von Paulos hinterlassene Werk (das über die Weiber-krankheiten ist nicht mehr vorhanden) UTti^wi^ot,, Erinnerungs-buch, wie er es nennt, umfasst sieben Bücher, daher bei denArabernVersammlung der Plejaden" genannt, und soll, wiedie Vorrede sagt, ein Handbuch für den Unterricht und zumpraktischen Gebrauch [TWTou.oq %&piv ^i^ztrxocXt'xc) sein, das zwi-schen der Sammlung des Oreibasios und dem zu kurzen und

') Handbuch d. Bücherkunde S. 141.

2 ) Vgl. Haeser I S. 87.

:! ) Bei Athanas. Alexandr. Homil. 431, 433 (4 Jahrh. nach Chr.)ofäx.XpZv 7r£pto$$vTJ;; vgl. R. Fuchs, Gesch. d. Heilk. b. d. Griechen inPuschmann, Gesch. d. Med. I S. 179.

'') Digestorum L. Lit. IV. 1 u. 2 und Digest. XXVII Lit. I 1 u. 2.Mit grosser Gelehrsamkeit bewies Menagius (Juris civilis amoenitates cap.35), dass die lurpoi TrsptoätvTcü y.ciXovpevoi des Juristen Modestinus nichtumherreisende Aerzte, sondern solche waren, die die Kranken von Hauszu Haus besuchten (E. Meyer 1. c. S. 181).