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E. v. Behring's Gesammelte Abhandlungen
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I. Tetanusbekämpfung.

injizierte Antitoxin hat zwar den in die Lymphe und Blutbahn ge-langten Giftanteil unschädlich gemacht und damit sicherlich einennoch rapideren Krankheitsverlauf verhütet, aber lebensrettendkonnte es nicht wirken.

Ich habe selbstverständlich unter dem niederschmetternden Ein-druck des vom 5. Tage nach der Infektion ab schnell aufsteigendenStarrkrampfs mich gefragt, was sonst noch beilsam sich hier hätte er-weisen können, und ich mußte daran denken, daß in früherer Zeit einerAmputation der infizierten Extremität das Wort geredet worden ist.Jetzt, wo wir den Infektionsweg mit Sicherheit erkannt haben, wirdvorkommendenfalls zwar nicht an die Amputation des ganzenGliedes, aber doch an die Durchschneidüng (Resektion) der zur In-fektionsstelle führenden Nerven zu denken sein.

Ebenderselbe H. Seh. ist durch mein Heilserum schon vorher

zweimal vom fürchterlichen Tetanustod gerettet worden.

Einmal, nämlich 1895, wo er unter den Augen von Ehrlich, in den HöchsterFarbwerken arbeitete und beim Abkratzen getrockneten Tetanusgiftes von Glasschalen aufdie Art sicli infiziert hatte, daß bei bestehendem Schnupfen der Infektionsstoff in dieNase gelangt war; und das zweite Mal, 1898, als er in meinem Marburger Privatinstitutbeim Pulverisieren von überaus hochwertigem Tetanusgift den Giftstaub in die Atmungs-organe unvorsichtigerweise inhaliert hatte. Beide Male bekam er allgemeinen Muskel-tetanus, was dafür spricht, daß die Infektion durch die Blutbahn vermittelt war. 1898,bei dem Inhalations- bzw. Inspirationstetanus, war daneben eine direkt-neurale Infektionwahrscheinlich wegen des frühzeitigen Auftretens von Zwerchfelltetanus.

Soweit meine eigenen Beobachtungen am Menschen reichen,bietet die vollkommene Sicherheit, mit der man das im Blut kreisendeTetanusgift serumtherapeutisch unschädlich und dadurch eine an siebtödliche Infektion der Selbstheilung zugänglich machen kann, für dieLebensrettung auch dann keine Gewähr, wenn der Brutherd für dasVirus im abgestorbenen Gewebe liegt und nach der serumtherapeu-tischen Behandlung derart fortbesteht, daß das dort produzierte Giftin loco für das Antitoxin vom Blute aus unzugänglich ist. Darausergibt sich die dringende Indikation einer lokalen chir-urgischen Behandlung, kombiniert mit der anti-toxischen Lokalbehandlung eines solchen Infektions-herdes. In allen Fällen aber soll sofort nach dem ersten Auftretentetanusverdächtiger Symptome die serumtherapeutische Behandlungeinsetzen, und wenn, wie das bei Kriegsverletzungen recht häufigder Fall sein wird, derartige Verletzungen zur Beobachtung kommen,welche erfahrungsgemäß nicht selten den Tetanus im Gefolge haben,dann empfiehlt sich durchaus die prophylaktische Serum-injektion neben einer speziell auf die Desinfektion des vermutlichenHerdes der tetaiiischen Infektion gerichteten chirurgischen The-rapie. Ich rate dazu, diese nicht zu beschränken auf die spezifisch-tetanuswidrige lokale Antitoxinapplikation, sondern sie auf einezweckentsprechende Jodbehandlung auszudehnen, und zwar emp-fiehlt sich nach meinen Erfahrungen für die Behandlung von Wuu-