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Vinum.
mit Salzsäure erhaltene Kupfennenge auf Gramme Invert-zucker in 100 ccm Wein um. Bezeichnet man mit
a die Gramme Invertzucker in 100 ccm Wein,welche vor der Inversion mit Salzsäure gefundenwurden,b die Gramme Invertzucker in 100 ccm Wein,welche nach der Inversion mit Salzsäure ge-funden wurden,so sind enthalten:
x = 0,95 (b — aj Gramm Rohrzucker In 100 ccm Wein.Anmerkung: Es ist stets anzugeben, ob dieEntfernung des Gerbstoffs und Farbstoffs durch Kohleoder durch Bleiessig stattgefunden hat.
11. Polarisation.
Zur Prüfung des Weines auf sein Verhalten gegendas polarisirte Licht sind nur grosse, genaue Apparatezu verwenden, an denen noch Zehntelgrade abgelesenwerden können. Die Ergebnisse der Prüfung sind inWinkelgraden, bezogen auf eine 200 mm lange Schichtdes ursprünglichen Weines anzugeben. Die Polarisationist bei 15° C. auszuführen.
Ausführung der polarimetrischen Prüfungdes Weines.
a) Bei Weissweinen, 60 ccm Weisswein werdenmit Alkali neutralisirt, im Wasserbade auf 1 / I einge-dampft, auf das ursprüngliche Mass wieder aufgefülltund mit 3 ccm Bleiessig versetzt; der entstandene Nieder-schlag wird abfiltrirt. Zu 31,5 ccm des Killrats setztman 1,5 ccm einer gesättigten Läsung von Natrium-karbonat oder einer bei 20° C.gesättigten Lösung vonNa tri ums nl tat, filtrirt den entstandenen Niederschlag abund polarisirt das Filtrat. Der von dem Weine ein-genommene Raum ist durch die Zusätze um x /io Ter "mehrt worden, worauf Rücksicht zu nehmen ist.
b) Bei Rothweinen. 00 ccm Roth wein werdenmit Alkali neutralisirt, im Wasserbade auf x / 8 einge-dampft, filtrirt, auf das ursprüngliche Mass wieder auf-gefüllt und mit 6 ccm Bleiessig versetzt. Man filtrirtden Niederschlag ab, setzt zu 33 ccm des Ftltrats 3 ccmeiner gesättigten Lösung von Natriumkarbonat oder einerbei 20° C. gesättigten Lösung von Natriunisulfat, filtrirtden Niederschlag ab und polarisirt das Filtrat. Der vondem Rothweine eingenommene Raum wird durch dieZusätze um l j t vermehrt.
Gelingt die Entfärbung eines Weines durch Be-handlung mit Bleiessig nicht vollständig, so ist sie mittelstThierkohle auszuführen. Man misst 50 ccm Wein ineinem Messkölbchen ab, führt ihn in eine Porcellanschaleüber, neutralisirt ihn genau mit einer Alkalilösung undverdampft den neutralisirten Wein auf etwa 25 ccm.Zu dem entgeisteten Weinrückstande setzt man 5 bis 10 ggereinigte Thierkohle, rührt unter Erwärmen auf demWasserbade mit einem Glasstabe gut um und filtrirtdie Flüssigkeit ab. Die Thierkohle wäscht man so langemit heissem Wasser sorgfältig aus, bis je nach der Mengedes in dem Weine enthaltenen Zuckers das Filtrat 75 bis100 ccm beträgt. Man dampft das Filtrat in einerPorcellanschale auf dem Wasserbade bis zu 30 bis 40 ccmein, filtrirt den Rückstand in das 50 ccm-Kölbchen zu-rück, wäscht die Porcellanschale und das Filter mitWasser aus und füllt das Filtrat bis zur Marke auf.Das Filtrat wird polarisirt; eine Verdünnung des Weinesfindet bei dieser Vorbereitung nicht statt,
12. Nachweis des unreinen Starkeznckers durchPolarisation.
a) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach n Nr. 10höchstens 0,1 g redueirenden Zucker in 100 ccm Weingefunden, und dreht der Wein bei der gemäss II Nr. 11ausgeführten Polarisation nach links oder gar nichtoder höchstens 0,3° nach rechts, so ist dem Weine un-reiner Stärkezucker nicht zugesetzt worden.
b) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach II Nr. 10höchsten? 0.1 g redueirenden Zucker gefunden, und drehtder Wein lehr als 0,3° bis höchstens 0,6° nach rechts,so ist die Möglichkeit des Vorhandenseins von Dextrinin dem Weine zu berücksichtigen und auf dieses nachII Nr. 19 zu prüfen. Ferner ist nach dem folgenden,unter II Nr. 12 d beschriebenen Verfahren die Prüfungauf die unvergohrenen Bestandtheile des unreinenStarkezuckers vorzunehmen.
c) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach II Nr. 10höchstens 0,1 g Gesammtzucker in 100 ccm Wein ge-funden und dreht der Wein bei der Polarisation mehr
als 0,6° nach rechts, so ist zunächst nach II Nr. 19 aufDextrin zu prüfen. Ist dieser Stoff in dem Weinevorhanden, so verführt mau zum Nachweis der un-vergohrenen Bestandtheile des unreinen Stärkezuckersnach dem folgenden unter II Nr. 12 d angegebenenVerfahren. Ist Dextrin nicht vorhanden, so enthält derWein die unvergohrenen Bestandtheile des unreinenStärkezuckers.
d) Hat man bei der Zuckerbestimmung nach IT Nr. 10mehr als 0,1 g Gesammtzucker in 100 ccm Wein ge-funden, so weist man den Zusatz unreinen s-tärkezuckersauf folgende Weise nach.
a. 210 ccm Wein werden im Wasserbade auf 1 j a ein-gedampft; der Verdampfungsrückstand wird mit so vielWasser versetzt, dass die verdünnte Flüssigkeit nicht mehrals 15 Procent Zucker enthalt; die verdünnte Flüssigkeitwird in einem Kolben mit etwa 5 g gährkräftiger Bier-hefe, die optisch aktive Bestandtheile nicht enthält, ver-setzt und so lange bei 20 bis 25° C. stehen gelassen, bisdie Gährung beendet ist.
ß. Die vergohrene Flüssigkeit wird mit einigenTropfen einer 20procentigen KaÜumacetatlösung vorsetztund in einer Porcellanschale auf dem Wasserbade unterZusatz von Quarzsand zu einem dünnen Sirup ver-dampft. Zn dem Rückstande setzt man unter beständigemUmrühren allmählich 200 ccm Alkohol von 90 MasS-procent. Nachdem sich die Flüssigkeit geklärt hat, wirdder alkoholische Auszug in einen Kolben filtrirt, Rück-stand und Filter mit wenig Alkohol von 90 Massprocentgewaschen und der Alkohol grösstenteils abdestillirtDer Rest des Alkohols wird verdampft und der Rück-stand durch Wasserzusatz auf etwa 10 ccm gebracht.Hierzu setzt man 2 bis 3 g gereinigte, in Wasser aufge-scblemmte Thierkohle, rührt mit einem Glasstabe wieder-holt tüchtig um, filtrirt die entfärbte Flüssigkeit in einenkleinen eingeteilten Cylinder und wäscht die Thier-kohle mit heissem Wasser aus, bis das auf 15° C. abge-kühlte Filtrat 30 ccm beträgt. Zeigt dasselbe bei derPolarisation eine Rechtsdrehung von mehr als 0,5°, soenthält der Wein die unvergohrenen Bestandtheile desunreinen Stärkezuckers. Beträgt die Drehung gerade-f- 0,5° oder nur wenig über oder unter dieser Zahl, sowird die Thierkohle aufs neue mit heissem Wasser aus-gewaschen, bis das auf 15° C. abgekühlte Filtrat 30 ccmbeträgt. Die bei der Polarisation dieses Filtrates gefun-dene Rechtsdrehung wird der zuerst gefundenen hinzu-gezählt, Wenn das Ergebniss der zweiten Polarisationmehr als den fünften Theil der ersten beträgt, muss dieKohle noch ein drittes Mal mit 30 ccm heissem Wasserausgewaschen und das Filtrat polarisirt werden.
Anmerkung: Die Rechtsdrehung kann auchdurch gewisse Bestandtheile mancher Honigsorten ver-ursacht sein.
13. Nachweis fremder Farbstoffe in Rothweinen.
Rothweine sind stets auf Theerfarbstoffe und auf ihrVerhalten gegen Bleiessig zu prüfen. Ferner ist in demWeine ein mit Alaun und Natriumacetat gebeizter Woll-faden zu kochen und das Verhalten des auf der Woll-faser niedergeschlagenen Farbstoffes gegen Reagentienzu prüfen. Die bei dem Nachweise fremder Farbstoffeim einzelnen befolgten Verfahren sind stets anzugeben.
14. Bestimmung der ßesammtireinstelnsäure, der freien
Weinsteinsäure, des Weinsteins nnd der an alkalische
Erden gebundenen Weinsteinsäure.
a) Bestimmung der Gesammtweinsteinsäuro.Man setzt zu 100 ccm Wein in einem Becherglase2 ccm Eisessig, 0,5 ccm einer 20 procentigen KaÜum-acetatlösung und 15 g gepulvertes reines Chlorkalium.Letzteres bringt man durch Umrühren nach Möglichkeitin Lösung und fügt dann 15 ccm Alkohol von 95 Mass-procent hinzu. Nachdem man durch starkes, etwa1 Minute anhaltendes Reiben des Glasstabes an derWand des Becherglases die Abscheidung des Weinsteinseingeleitet hat, lässt man die Mischung wenigstens15 Stunden bei Zimmertemperatur stehen und filtrirtdann den krystallinischen Niederschlag ab. Hierzu be-dient man sich eines Gooch'schen Platin- oder Porcellan-tiegels mit einer dünnen Asbestschieht, welche mit einemPlatindrahtnetz von mindestens */■ mm weiten Maschenbedeckt ist, oder einer mit Papierfilterstoff bedecktenWitt'schen Porcellansiebplatte; in beiden Fällen wird dieFlüssigkeit mit Hülfe der Wasserstrahlpumpe abgesaugt.Zum Auswaschen des krystallinischen Niederschlagesdient ein Gemisch von 15 g Chlorkalium, 20 ccm Alkoholvon 95 Massprocent und 100 ccm destillirtem Wasser,