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vor dem Filtriren mit den ungelösten Theilen auf 15° C.*u erwärmen und umzuschüttein.
7. Die Mengen der Weinbestandtheile werden in derWeise ausgedrückt, dass angegeben wird, wieviel Grammede » gesuchten Stoffes in 100 ccm Wein von 15° C. ge-funden worden sind.
Ausführung der Untersuchungen.
1* Bestimmung des speciflschen Gewichtes.
Das specifische Gewicht des Weines wird mit Hülfedes Pyknometers bestimmt.
Als Pyknometer ist ein durch einen Glasstopfenyerschliessbares oder mit becherförmigem Aufsatz fürKorkverschluss versehenes Fläsehehen von etwa 50 ccmInhalt mit einem etwa 6 cm langen, ungefähr in derMitte mit einer eingeritzten Marke versehenen HalseT Gn nicht mehr als 6 mm lichter Weite anzuwenden.
Das Pyknometer wird in reinem und trockenemZustande leer gewogen, nachdem es l |* °i s x /a Stundeim Waagenkasten gestanden hat. Dann wird es, gege-benenfalls mit Hülfe eines fein ausgezogenen Glocken-trichters, bis über die Marke mit destülirtem Wassergefüllt und in ein WaBserbad von 15° C. gestellt. NachHalbstündigem Stehen in dem Wasserbade wird dasPyknometer herausgehoben, wobei man nur den oberenleeren Theil des Halses anfasst, und die Oberfläche desWassers auf die Marke eingestellt. Letzteres geschiehtdurch Eintauchen kleiner Stäbchen odeT Streifen ausfiltrirpapier, welche das über der Marke stehende Wasseraufsaugen. Die Oberfläche des Wassers bildet in demHalse des Pyknometers eine nach unten gekrümmtefläche; man stellt die Flüssigkeit in dem Pyknometer-»alse am besten in der Weise ein, dass bei durchfallen-dem Lichte der schwarze Rand der gekrümmten Ober-fläche die Pyknometermarke eben berührt. Nachdemman den inneren Hals des Pyknometers mit Stäbchen*üs Filtrirpapier gereinigt hat, setzt man den Stopfenauf, troknet das Pyknometer äusserlich ab, stellt es*/j Stunde in den Waagenkasten und wägt. Die Be-stimmung des Wasserinhaltes des Pyknometers ist drei-mal auszuführen und aus den drei Wägungen das Mittel*u nehmen.
Nachdem man das Pyknometer entleert und getrocknetoder mehrmals mit dem zu untersuchenden Weine aus-gespült hat, füllt man es mit dem Weine und verfährtgenau in derselben Weise wie bei der Bestimmung desWasserinhaltes des Pyknometers; besonders ist darauffcu achten, dass die Einstellung der Flüssigkeitsoberflache■tots in derselben Weise geschieht.
Die Berechnung des spezifischen Gewichts geschiehtnach folgender Formel:
Bedeutet:
a das Gewicht des leeren Pyknometers,
b das Gewicht des bis zur Marke mit Wasser ge-füllten Pyknometers,
c das Gewicht des bis zur Marke mit Wein gefüll-ten Pyknometers,so ist das specifische Gewicht s des Weines bei 15* C.Wogen auf Wasser von derselben Temperatur :
b — a
Der Nenner dieses Ausdrucks, das Gewicht des Wasser-inhaltes des Pyknometers, ist bei allen Bestimmungenmit demselben Pyknometer gleich; wenn das Pykno-meter indess längere Zeit in Gebrauch gewesen ist,müssen die Gewichte des leeren und des mit Wassergefüllten Pyknometers von neuem bestimmt werden, dasich diese Gewichte mit der Zeit nicht unerheblich än-dern können.
Anmerkung: Die Berechnung wird wesentlicherleichtert, wenn man ein Pyknometer anwendet,welches bis zur Marke genau 50 g Wasser fasst.Das Auswägen des Pyknometers geschieht in folgen-der Weise:- Man bestimmt das Gewicht des Pykno-meters in leerem, reinem und trockenem Zustande,wägt dann genau 50 g Wasser ein, stellt das Pykno-meter 1 Stunde in ein Wasserbad von 15° C. undritzt an der Oberfläche der Flüssigkeit im Pyknometer-halse eine Marke ein. Das Auswägen des Pykno-meters muss stets von dem Chemiker selbst ausgeführtwerden. Bei Anwendung eines genau 50 g Wasserfassenden Pyknometers ist in der oben gegebenenFormel b — a «= 50 und ■ *= 0,02 (c — a).
2. Bestimmung des Alkohols
Der zum Zweck der Bestimmung des speeifischeuGewichts (II Nr. 1) im Pyknometer enthaltene Weinwird in einen Destillirkolben von 150 bis 200 ccm Inhaltübergeführt und das Pyknometer dreimal mit wenigWasser nachgespült. Man giebt zur Verhinderungetwaigen Schäumens ein wenig Tannin in den Kolbenund verbindet diesen durch Gummistopfen und Kugel-röhre mit einem Liebigschen Kühler; als Vorlage be-nutzt man das Pyknometer, in welchem der Wein ab-gemessen worden ist. Nunmehr destillirt man, bis etwaSo ccm Flüssigkeit übergegangen sind, füllt das Pykno-meter mit Wasser bis nahe zum Halse auf, mischt "durchquirlende Bewegung so lange, bis Schichten von ver-schiedener Dichtigkeit nicht mehr wahrzunehmen sind,stellt die Flüssigkeit '/? Stunde in ein Wasserbad von15° C. und fügt mit Hülfe eines Haarröhrchens vor-sichtig Wasser von 15° C. zu, bis der untere Rand derFlüssigkeitsoberfläche gerade die Marke berührt. Danntrocknet man den leeren Theil des Pyknometerhalsesmit Stäbchen aus Filtrirpapier, wägt und berechnet dasBpecifische Gewicht des Destillates in der unter II Nr. 1angegebenen Weise. Die diesem speeifischen Gewichteentsprechenden Gramme Alkohol in 100 ccm Weinwerden aus der zweiten Spalte der als Anlage beigege-benen Tafel I entnommen.
Anmerkung: Bei der Untersuchung von Ver-schnittweinen ist der Alkohol in Volumprocenten nachMassgabe der dritten Spalte der Tafel I anzugeben.
3. Bestimmung des Extraktes. (Gehaltes an
Extraktstoffen.)
Unter Extrakt (Gesammtgehalt an Extraktstoffen)im Sinne der Bekanntmachung vom 29. April 1892(Reichs-Gesetzbl. S. 600) sind die ursprünglich gelöstgewesenen Bestandteile des entgeisteten und ent-wässerten ausgegohrenen Weines zu verstehen.
Da das für die Bestimmung des Extraktgehaltes zuwählende Verfahren sich nach der Extraktmenge richtet,so berechnet man zunächst den Werth von x aus nach-stehender Formel:
X ■> 1 -f- ■ — tu*
Hierbei bedeutet
s das specifische Gewicht des Weines (nach II
Nr. 1 bestimmt),s t das specifische Gewicht des alkoholischen, aufdas ursprüngliche Mass aufgefüllten Destillatsdes Weines (nach II Nr. 2 bestimmt).Die dem Werthe von x nach Massgabe der Tafel IIentsprechende Zahl E wird aus der zweiten Spalte dieserTafel entnommen.
a) Ist E nicht grösser als 8, so wird die end-gültige Bestimmung des Extraktes in folgender Weiseausgeführt. Man setzt eine gewogene Platinschale vonetwa 85 mm Durchmesser, 20 mm Höhe und 75 ccmInhalt, welche ungefähr 20 g wiegt, auf ein Wasserbadmit lebhaft kochendem Wasser und lässt aus einer Pi-pette 50 ccm Wein von 15° C. in dieselbe fliessen. So-bald der Wein bis zur dickflüssigen Beschaffenheit ein-gedampft ist, setzt man die Sehale mit dem Rückstände2 1 /» Stunden in einen Trocken kästen, zwischen dessenDoppelwandungen Wasser lebhaft siedet, lässt dann imExsikkator erkalten und findet durch Wägung den ge-nauen Extraktgehalt.
b) Ist E grösser als 3, aber kleiner als 4,so lässt man aus einer Bürette in die beschriebene Platin-schale eine so berechnete Menge Wein flieasen, dassnicht mehr als 1,5 g Extrakt zur Wägung gelangen, undverfährt weiter, wie unter II Nr. 3 a angegeben.
Berechnung zu a und b. Wurden aus a Kubik-eentimeter Wein h Gramm Extrakt erhalten, so sindenthalten:
x = 100— Gramm Extrakt in 100 ccm Wein,a
c) Ist E gleich 4 oder grösser als 4, so giebtdiese Zahl endgültig die Gramme Extrakt in 100 ccmWein an.
Um einen Wein, der seiner Benennung nach eineminländischen Weinbaugebiete entsprechen soll, nach Mass-gabe der Bekanntmachung vom 29. April 1892 zu be-urtheilen und demgemäss den Extraktgehalt des ver-gohrenen Weines (s. II Nr. 3 Absatz 1) zu ermitteln,sind die bei der Zuckerbestimmung (vergl. tl Nr. 10)gefundenen Zahlen zu Hülfe zu nehmen. Beträgt da-nach der Zuckergehalt mehr als 0,1 g in 100 ccm Wein,so ist die darüber hinausgehende Menge von der nach