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Erg.Bd. (1908)
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Balsainum Copaivae.

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Schwefelsäure; es färben sich hierbei Surinam- und Bahiabalsam schön blau, Para-balsam dunkelblaugrün, später dunkelblauviolctt, Angosturabalsam dunkelviolett.

Das spezifische Gewicht des Copaivabalsams soll betragen nach Ph. Germ. IV 0,98bis 0,99, Belg. III, Ned. IV, Austr. VIII. und Suec. VIII 0,940,99, Helvet. IV min. 0,96,U. St. VIII 0,950,995, Brit. (98) 0,9160,993, Jap. III 0,980,993.

Bestandteile. Tschirch und Keto fanden im Copaivabalsam folgende kristalli-sierende Harzsäuren: Paracopaivasäure C 20 H 32 0 s vom Schmelzp. 145148°, Homo-paracopaivasäure C 1S H 28 0 3 vom Schmelzp. 111112° (beide aus Parabalsam), /?-Meta-

copaivasäure C n H le 0 2 resp. 0 16 H 24 0 3

C 2H 32 0 4 vom Schmelzp. 8990°, Illurin-

säure C 20 H 28 0 3 vom Schmelzp. 128129° (letztere beiden aus Maracaibobalsam). Diesekristallisierten Harzsäuren sind nur zu wenigen Prozenten in den Copaivabalsamen ent-halten; in der Hauptsache bestehen letztere außer dem ätherischen Öle aus amorphenHarzsäuren, daneben aus zwei unverseifbaren Resenen.

Prüfung. 1. Die vom D. A.-B. IV zugelassene Grenze für das spez. Gewicht(0,980,99) ist sehr eng bemessen; es kommen ebensoviel dünne wie dicke, in ihrerWirkung gleichwertige Balsame in den Handel, so daß eine Erweiterung der Grenzeetwa wie es die neue Ph. Nederl. vorschreibt auf 0,940,99, mindestens aber auf0,970,99 geboten erscheint.

2. Die Bestimmung der Säure- und Esterzahl zwecks Wertbestimmung des Copaiva-balsams hat nach Gehe & Co. nur dann Wert, wenn durch vorhergehende Prüfungen(Gurjunreaktion und BosETTische Probe) die Abwesenheit von Gurjunbalsam und Kolo-phonium festgestellt worden ist. Auch für die Esterzahl ist nach Merck die vom D. A.-B. IVvorgeschriebene Grenze (8,4) zu eng bemessen; als zulässige Esterzahl wird 11,2 be-zeichnet.

3. Ausführung der Gurjun-Parbreaktion nach E. Merck : Eine Lösung von 5 TropfenCopaivabalsam in 15 cem Eisessig darf sich auf Zusatz von 5 Tropfen Salpetersäure (spez.Gew. 1,4) innerhalb einer Stunde nicht rosarot oder violettrot färben.

4. Ausführung der BosETTischen Ammoniakprobe zur Prüfung auf Kolophoniumnach Caesar & Loretzn 0,1 g Kolophon wird durch gelindes Erwärmen in 0,9 g Balsamgelöst, der Lösung 10 g Liou. Amnion, caustic. (lOproz.) zugesetzt, das Gemisch kräftiggeschüttelt und verkorkt beiseite gestellt; es darf sich innerhalb 24 Stunden keine Gal-lerte bilden.

5. Die Löslichkeit des Copaivabalsams in Weingeist und Petroläther ist nur einebeschränkte. Beiner Balsam gibt in der Regel mit dem gleichen Volumen absoluten oder96proz. Alkohols eine klare, höchstens schwach opalisierende Lösung; auf weiteren Alkohol-zusatz tritt häufig Trübung ein; manche Balsame, z. B. Parabalsam, sind überhaupt inAlkohol nicht löslich. Dasselbe gilt von Petroläther als Lösungsmittel; mit 1 bis 2 TeilenPetroläther gibt der Balsam klare Lösungen, auf weiteren Zusatz von Petroläther trittjedoch in der Regel mehr oder minder starke Flockenbildung ein; nur ganz dünne, ölreicheBalsame mischen sich mit Petroläther in jedem Verhältnisse klar.

6. Prüfung auf Paraffmöl (nach Dohme und Exgelhardt) : Wird 1 Vol. Balsam mit2 Vol. Alkohol zum Sieden erhitzt und dann stehen gelassen, so scheiden sich in der sonstklaren Flüssigkeit bei Anwesenheit von Paraffin ölige Tropfen ab.

7. Beim vorsichtigen Erhitzen über freier Flamme soll ein Tropfen Balsam nichtnach Terpentin riechen und ein hartes sprödes Harz zurücklassen. (Prüfung auf fettes Ol.)

8. Nachweis von Gurjunbalsam und Ricinusöl mittels konzentrierler Chloralhydrat-lösung (nach Beitter): a) Man schüttelt den Balsam mit 80proz. Chloralhydratlösung, wo-bei sich das ätherische Öl an der Oberfläche abscheidet; mit diesem führt man diePLiJcKiGEESche Salpetcr-Schwefelsäurereaktion auf Gurjunbalsam (Bd. I S. 445 sub 8) aus.b) Reiner Balsam ist in COproz. Chloralhydratlösung klar löslich. Ein Gehalt von min-destens 8 Proz. Ricinusöl verursacht Trübung der Lösung.

9. Nachweis von Gurjunbalsam nach Turner: Wird eine Lösung von 34 TropfenBalsam in 3 cem Eisessig mit einem Tropfen einer frisch bereiteten 10 proz. wässerigen