Einleitung.
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zu beseitigen vermögen — welche also irgendwie für die Genesungund das Befinden des Patienten nützlich erscheinen. Bei der Be-sprechung der einzelnen Mittel wird sich die Gelegenheit bieten, dieEinzelindicationen schärfer zu kennzeichnen. Auch zu diagnostischenZwecken kann die Anwendung eines Mittels (Quecksilber, Tuber-culin u. a.) indicirt sein, um aus dem Eintreten oder Ausbleiben einerReaction festzustellen, ob eine bestimmte Krankheit (Syphilis, Tuber-culose u. s. w.) vorliegt oder nicht.
Das Gegentheil der Indication ist die Contraindication. Alle die-jenigen Substanzen, Wirkungen, Maassnahmen und Vorgänge, welchedem zu Bekämpfenden Vorschub leisten oder neue bekämpfenswerteErscheinungen erzeugen können, sind contraindicirt.
Ein und dasselbe Mittel kann an einem Kranken gleichzeitig indi-cirt und contraindicirt sein: wenn nämlich seine Wirkung in Bezug aufden Zustand des Patienten in einer Beziehung zwar erwünscht, ineiner anderen dagegen bedenklich erscheint; oder: wenn von zweienseiner Wirkungen die eine nützlich, die andere schädlich wäre. Insolchen Fällen wägt der Arzt Nutzen und Schaden gegeneinander aboder sucht durch Zufügung eines passenden anderen Mittels die uner-wünschte Wirkung aufzuheben.
Ein fundamentaler Fehler ist es, aus dem Vorhandensein einer patho-logischen Erscheinung (Husten, Athemnoth, Durchfall, Fieber u. s. w.)ohne Weiteres die symptomatische Indication ihrer Beseitigung zu stellen,ohne die Contraindicationen in Erwägung zu ziehen: vielmehr hat mansich hier die Frage vorzulegen, ob diese pathologische Erscheinungnicht etwa für den Patienten nützlich oder gar nothwendig ist. Wennz - B. sich schädliche Stoffe im Darme befinden, darf ein etwa vorhan-dener oder durch sie erzeugter Durchfall nicht beseitigt, sondern mussunterstützt werden u. s. w. Viele pathologische Erscheinungensind Vertheidigungsmaassregeln des Organismus, die derwissenschaftliche Arzt leiten, zuweilen dämpfen oder auch be-kämpfen, — aber nie als ein schlechthin zu Bekämpfendesansehen wird.
Oft bestimmen dielndicationen auch die Wahl des Ortes für die Appli-cation der Mittel und zum Theil auch die Form der Arznei. Handeltes sich um die Herbeiführung localer Wirkungen, so ist der Ort vonselbst gegeben und durch diesen, namentlich aber durch die Natur(Aggregatzustand, Löslichkeit u. s. w.) des indicirten Arzneistoffes oftauch die Arzneiform geboten. So können wir in die Trachea nur Gase,Dämpfe, zerstäubte Flüssigkeiten oder in geringen Mengen auch ver-stäubte, feinst gepulverte feste Körper bringen u. s. w.