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Bad-Nauheim : Führer für Aerzte und Kurgäste
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Nördlich der Badehäuser steht das 1859 ge-gründete, der Stadt Bad-Nauheim gehörige Hos-pital für arme Kurfremde, in welchem armeund unbemittelte erwachsene Kranke gegen einemassige Vergütung Aufnahme finden, derenthalbenman sich an den Verwaltungsrath des Kurhospitalszu wenden hat.

Ein zweites zur Aufnahme von Kindern bis zu14 Jahren bestimmtes, mit eigenen Bädern ver-sehenes Hospital, das Elisabethhaus, liegtauf der Saline. "Wegen der Aufnahme in dasselbewendet man sich an den Verwaltungsarzt derKinderheilanstalt „Elisabethhaus*.

Beide Hospitäler sind auf die Mildthätigkeitwohlhabender Kurgäste angewiesen und verdienenreichlich unterstützt zu werden.

Local-Notizen.

Die offizielle Kurzeit dauert vom 1. Mai bis1. Oktober; doch werden auch Bäder vor, resp.nach dieser Zeit abgegeben. Jeder Fremde, ausserAerzten,*) welcher während der offiziellen Kur-zeit länger als 5 Tage in Bad-Nauheim zu Kur-zwecken verweilt, ist zur Entrichtung einer

Baxrtaxe

verpflichtet. Dieselbe beträgt für eine oder fürdie erste Person einer Familie 12 Mark, für die

*) Aerzte haben auch die Bäder frei.