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der Mannesstamm derer von Falkenstein, In-haber der übrigen fünf Sechstheile, ausstarb, wurdendie Grafen von Hanau die alleinigen BesitzerNauheims. Dieselben empfingen in Anerkennungihrer Obrigkeit als Herren über Wasser und Windeim Nauheimer Gerichte von jeder Siedepfanne einBestandgeld von jährlich zwei Gulden; solchesbetrug im Jahre 1548 zusammen 66 Gulden, sodass also damals 33 Siedepfannen vorhanden ge-wesen.
Nachdem wegen des kostspieligen Brenn-materials etwa die Hälfte der Pfannen von denBesitzern, eine Söderzunft bildenden EinwohnernNauheims, ausser Betrieb gesetzt und nachdembereits Graf Philipp Ludwig L, welcher 1578vom Gräflichen Hause Stolberg die Dörfer Dor-heim, Schwalheim und Rödgen erworben, sichdarum bemüht hatte, besass die Vormundschaftseines Sohnes, Philipp Ludwig II. von Hanaui. J. 1585 alle Pfannen eigentümlich und betriebnach Errichtung grösserer Gebäude und unter An-wendung der neueren Erfindungen die Salzsiedereiauf des Grafen eigene Rechnung.
Ueber Nauheim, dicht am Fusse des Johannes-berges lag eine Burg, welche im 16. Jahrhundertdie von Seibold besassen. Nach deren Aussterbeni. J. 1578 kam sie durch die Schwester des Letztenan die von Reinberg und 1702 an die Freiherrnvon Greifenklau. Im Jahre 1816 ward sie von derGemeinde Nauheim angekauft und stehen nun anihrer Stelle Wohn- und Oeconomie-Gebäude. Eine
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