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2 (1869)
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II

498 Das worterklärende Lexicon.

selbe bedeutend vorkommen oder für ein Wort durch sonst nochGesagtes Etwas Erläuterndes gegeben zu sein scheint. Dem DuCange hat aber Am eilhon mit Recht zur Last gelegt, dass derErstere oft auf die Autorität des Lexicons hin verschiedene Worteals synonym angegeben hat, ohne genügend darauf aufmerksamzu machenj dass die Synonymie der Worte nur in dem alchemi-stischen Jargon statt hat und nicht etwa für die Bedeutung,welche dem einen der Worte sonst gewöhnlich zukommt. Jeden-falls aber schöpft Der, welcher Kunstausdrücke der griechischenalchemistischen Schriften nicht versteht, wenig Belehrung aus derConsultation dieses Lexicons, welches unverständlich ist, da woes Eine, und vollkommen verwirrend, da wo es mehrere Erklä-rungen für einen solchen Ausdruck giebt; denn mehr wie einDutzend s. g. Erklärungen findet man dafür, was ftetov an sichoder mit verschiedenen Zusätzen bedeute, und fast ebenso vieleganz verschiedene Angaben darüber, was das ftslov v8oq sei 17 ).

Wann dieses Lexicon abgefasst worden sei, lässt sich nichtangeben. Gewiss indessen ist es älter, als dies von Reinesiusangenommen wurde, welcher 1634 18 ) meinte, es sei vor etwa 250Jahren verfasst worden. Steht es doch schon in der, aus dem 11 tenoder 12 ten Jahrhundert stammenden Venetianer Handschrift, undin diese nachweislich aus einer noch früheren Sammlung (vgl.oben S. 324 f.) übergegangen. Aber Genaueres darüber, wann, odergar von wem, dieses Lexicon verfasst sei, wissen wir nicht.

«) Vgl. S. 470 f., Anmerk. 208.

18 ) In seinem Gutachten über den Inhalt der Altenburger o. GothaerHandschrift (vgl. S. 298 f.; bei Cyprianus p. 98):Das lexicon aber ist einesrecentioris autoris, etwa für 250 jähren, auch darinnen viel ungereimten din-ges und überaus falsch geschrieben". Dieser Angabe folgte Morhof (Poly-histor literarius [Lubecae 1695], P. I, p. 112). Mit ihr steht doch nicht rechtin Einklang, dass bei Reinesius selbst einige Jahre später das betreffendeSchriftstück als Lexicum vetus chemicum angeführt wird (vgl. Anmerk. 14).