■■■^■^■■■■■■i^^^
VI. Die Beurtheilung der Untersuclmngsergebnisse.
171
nachweisbar sind. Was die zulässige Anzahl dieser kleinsten Lebe-wesen betrifft, so lassen sieb bestimmte Grenzzahlen hierfür nichtangeben. Wir verlangen, dass das für den Genuss und Gebrauchbestimmte Wasser reinem Quellwasser ähnlich sei; der Regel nachsoll dieses keine oder sehr wenige Bakterien enthalten, jedoch ge-hören solche Befunde zu den Seltenheiten und man wird Zahlenwie 25, 50 oder 90 immerhin als ein zufriedenstellendes Resultatanerkennen müssen. Bei den zu Tage liegenden Gewässern undinsbesondere bei diesen, wenn sie vor der Benutzung einem Reini-gungsverfahren unterworfen werden, wird man die Grenze nochweiter hinausrücken dürfen; dieselbe sollte jedoch namentlich inletzterem Falle erfahrungsgemäss die Zahl 100 nicht überschreiten,vorübergehende, nur kurz andauernde Ausnahmen ausgeschlossen.Bei Versorgung aus offenen Gewässern ist eine fortlaufende Kon-trole des Bakteriengehaltes, namentlich zu Zeiten von Epidemien,angezeigt.
Insofern es sich nicht um die direkte Beurtheilung einesTrinkwassers handelt, ist die Anzahl der Bakterien geeignet, zurKenntniss der Lokalisirung einer entsprechenden Verunreinigung bei-zutragen.
Jeder Befund von speeifisch pathogenen Mikroorganismen,und sei derselbe auch nur ein einzelner, schliesst das Wasserimmer vom Genüsse und häuslichen Gebrauch, sowie auch vomgewerblichen, insofern die Möglichkeit einer Infektion gegeben ist,völlig aus.
Einer Art niederster Lebewesen, der Plasmodien, ist in diesemBuche nicht gedacht, wiewohl in neuester Zeit Anzeigen dafürbestehen, dass auch sie bei den Infektionskrankheiten eine Rollespielen. Die Methoden ihres Nachweises sind noch nicht in demMaasse erforscht, um sie auf die Untersuchung des Wassers anwend-bar zu machen.