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Lebeiismittel-Untersuchungsänstalten.
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Zur Uuter-suchung ein-zulieferndeMenge
Art der Probeentnahme undVerpackung
22. AVassor.
a) Chemische Prüfung auf die1 Jrauchbarkeit als Trinkwasser,welche einschliesst die Prüfungauf Eisen, Ammoniak, Schwefel-wasserstoff und salpetrige Säure,sowie die Bestimmung der Menge anAbdampfrückstand, Chlor, Schwefel-säure und Salpetersäure, der orga-nischen Substanz (Oxydirbarkeitdurch Kaliumpermanganat), sowieder Härte ........
b) Bestimmung von Kalk, Ma-gnesia und Eisen......
c) Vollständige chemische Ana-lyse eines Trinkwassers . . .
d) Vollständige Analyse eines Mi-neralwassers (exclusive der Ar-beiten an der Quelle) .
e) Bacteriologische Ermittlungder Keimzahl im Wasser (exclusiveder Kosten der Probeentnahme)
f) Prüfung eines Wassers aufCholera- und Typhusbacterien
g) Mikroskopische Untersuchungdes Sedimentes.......
30 bis50
50 bis200
23. Wein. (Obstwein.)
a) Bestimmung des speeifischenGewichtes, des Gehaltes an Alko-hol. Extract, Glycerin, Schwefel-säure und Asche, der Gesammt-menge der freien und flüchtigenSäuren, sowie der Polarisation
b) „Identitätsprüfung", bestehendin der Bestimmung von Alkohol,Extract und Gesammtsäure
c) Bestimmung jedes einzelnenweiteren normalen Bestandtheiles,
je...........
d) Polarisation......
e) Prüfung auf fremde Farbstoffe
f) Bestimmung einer flüchtigenSäure, z. B. Essigsäure, schwefligeSäure u s. w., je......
g) Prüfung auf Salicylsäure oderBorsäure.........
h) Prüfung auf Saccharin . .
25
2
2
1-2
2 Liter
2 Liter
10 Liter
2 gewöhn-liche Wein-flaschen od.1 Liter
1 Liter
J / a Liter1 / 2 Liter1 j i Liter
1 I 2 Liter
Vs LiterVa Liter
Womöglich in Flaschen aus farb-losem Glase; Krüge werden nicht zu-gelassen. Bei der Probeentnahme, wennsolche aus Pumpbrunnen stattfindet,ist der Brunnen vorher tüchtig aus-zupumpen, damit das in der Rohr-leitung stehende Wasser entfernt werde.Das Peinigen der Pumpe darf nichtdurch Einwurf von Kochsalz ge-schehen. Die Flaschen sind vor demFüllen mehrmals mit dem zu unter-suchenden Wasser auszuspülen undnur neue Korke (eventuell auch gutschliessende Glasstöpsel) zum Ver-schlusse zu verwenden.
Die für die bacteriologische Unter-suchung- bestimmten Proben müssengenau nach Vorschrift in sterilisirtenGefässen eingesendet werden. DieseVorschriften und sterilisirten Flaschenwerden von der Anstalt über Verlangenhinausgegeben.
Im Falle der zu entnehmende Weinnicht schon in Flaschen gefüllt ist,müssen die zur Aufnahme des Weinesbestimmten Flaschen sorgfältig ge-reinigt und von der Eeinigungsflüssig-keit wieder befreit, nach dem voll-ständigen Füllen bis in den Hals mitneuen, noch nicht gebrauchten Korkenverschlossen werden. Die Flaschen,welche die einzelnen Weinproben ent-halten, müssen stets versiegelt und ge-nau bezeichnet werden, wie beim Biereangegeben. Es ist nothwendig, bei derProbeentnahme möglichst dafür zusorgen, dass die Sorte, der Jahrgang,der Preis, auch der Verkäufer (AVein-händlcr, Produccnt) festgestellt werde.