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1 (1896)
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457
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Evidenzführung über das Sanitütspersonale.

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sich ihm darbietenden Gelegenheit, namentlich bei den periodischen Bereisungenund bei sonstigen dienstlichen Anlässen von der richtigen Befolgung der gegen-ständlichen Anordnungen zu überzeugen.

Damit jedoch auch die Landesregierung in die Lage versetzt wird, einegenaue, der solchermassen veränderten Evidenzführung entsprechende Landes-übersicht anlegen und führen zu können, hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft(der Stadtmagistrat) spätestens bis Ende October d. J. je eine Abschrift derdortamts für das gesammte Sanitäts- und Veterinärpersonale im Sinne diesesErlasses verfassten Grundbuchsblätter anher vorzulegen, desgleichen in Hinkunftallfällige rücksichtlich des Standes oder der Verhältnisse dieses Personales sichergebende Aenderungen von Eall zu Eall somit nicht wie bisher alljährlich unverzüglich anher bekannt zu geben, beziehungsweise 1 Pare des eventuellaus einem solchen Anlasse neu verfassten Standes- oder Grundbuchsblattes hio-her in Vorlage zu bringen.

Ich behalte mir übrigens vor, behufs Einsichtnahme, eventuell die Vor-lage der dort angelegten Grundbuchsblätter jederzeit anzuordnen.

Pol. Bezirk

Form. A.

Name und Charakter

des 1. f. Amtsarztes

Militär-Charge, Truppenkörper

Geburtsort, Geburtsland,

Geburtsjahr

Stand, Religion

Ort und Datum des Diplomes

Verwendung- vor dem Eintritte

in den Staatsdienst

wo ? von welcher Dauer ?

Sprachenkenntnisse

Physicatsprüfung, wo, wannund Calcul?

Bisherige Verwendung im öffent-lichen SanitätsdiensteDatum und Zahl der zu Grundeliegenden Decrete

Fachstudien oder besonderewissenschaftliche Qualification)

Allfällige fixe Nebenbezligevom Lande, von den Gemeinden,Sanitätsdistricten, Krankencassen,

Gesellschaften etc. etc.

In welcher Höhe ? und von wem

diese erfolgen?

! Anmerkung.

*) Absolvirung von Operationscurseu, von bacteriologischen Studien etc. etc,