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Evidenzführung über das Sanitütspersonale.
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sich ihm darbietenden Gelegenheit, namentlich bei den periodischen Bereisungenund bei sonstigen dienstlichen Anlässen von der richtigen Befolgung der gegen-ständlichen Anordnungen zu überzeugen.
Damit jedoch auch die Landesregierung in die Lage versetzt wird, einegenaue, der solchermassen veränderten Evidenzführung entsprechende Landes-übersicht anlegen und führen zu können, hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft(der Stadtmagistrat) spätestens bis Ende October d. J. je eine Abschrift derdortamts für das gesammte Sanitäts- und Veterinärpersonale im Sinne diesesErlasses verfassten Grundbuchsblätter anher vorzulegen, desgleichen in Hinkunftallfällige rücksichtlich des Standes oder der Verhältnisse dieses Personales sichergebende Aenderungen von Eall zu Eall — somit nicht wie bisher alljährlich— unverzüglich anher bekannt zu geben, beziehungsweise 1 Pare des eventuellaus einem solchen Anlasse neu verfassten Standes- oder Grundbuchsblattes hio-her in Vorlage zu bringen.
Ich behalte mir übrigens vor, behufs Einsichtnahme, eventuell die Vor-lage der dort angelegten Grundbuchsblätter jederzeit anzuordnen.
Pol. Bezirk
Form. A.
Name und Charakter
des 1. f. Amtsarztes
Militär-Charge, Truppenkörper
Geburtsort, Geburtsland,
Geburtsjahr
Stand, Religion
Ort und Datum des Diplomes
Verwendung- vor dem Eintritte
in den Staatsdienst
wo ? von welcher Dauer ?
Sprachenkenntnisse
Physicatsprüfung, wo, wannund Calcul?
Bisherige Verwendung im öffent-lichen SanitätsdiensteDatum und Zahl der zu Grundeliegenden Decrete
Fachstudien oder besonderewissenschaftliche Qualification •)
Allfällige fixe Nebenbezligevom Lande, von den Gemeinden,Sanitätsdistricten, Krankencassen,
Gesellschaften etc. etc.
In welcher Höhe ? und von wem
diese erfolgen?
! Anmerkung.
*) Absolvirung von Operationscurseu, von bacteriologischen Studien etc. etc,