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A r fcterinärpersonale. Ausbildung und Studien.
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B. Lehrplan für die Hufbeschlagschmiede.
§. 1. Zur Aufnahme in den Hufbeschlagcurs wird das Zeugniss der mitgutem Erfolge absolvirten Volksschule, der Lehrbrief über das ordnnngsmässigerlernte Schmiedehandwerk und der Ausweis über eine wenigstens zweijährigeGesellenzeit erfordert.
§. 2. Der Curs für Hufbeschlagschmiede dauert durch 6 Monate undwird alljährlich zweimal abgehalten.
Der erste beginnt am 2. Jänner und schliesst mit letztem Juni, währendder zweite mit 1. Juli seinen Anfang nimmt und mit December beendet wird.
In diesem Curse haben die Schüler:
a) die Vorlesungen über die Theorie des Huf- und Klanenbeschlagcs zubesuchen;
b) sich auf der Beschlagbrücke in der Verfertigung von Hufeisen für gesundeund kranke Hufe zu üben;
cl die chirurgische Klinik zu besuchen, wo sie mit den gewöhnlichstenKrankheiten der Hufe und ihrer Heilung bekannt gemacht werden.
Probeleistung und Gerechtsame der Hufbeschlagschmiede.
§. 3. Die Hörer des Hufbeschlagscurses erhalten nach Ablegung derPrüfung aus der Theorie des Huf- und Klauenbeschlages, und nachdem sie einentsprechendes Probebesehläge geleistet, und die Fähigkeit, vollkommene Huf-eisen zu verfertigen, nachgewiesen haben, gegen Erlag von 1 fl. österr. Währungein mit einer 50 kr.-Stempelmarke versehenes Zeugniss, in welchem sie als..befähigt" („vollkommen befähigt") erklärt werden, in jedem Orte ein Huf-schmiede-Gewerbe selbständig anzutreten.
F ormular e.
„Von Seite der am Militäi-Thierarznei-Institute bestehenden llufbeschlags-
Lehranstalt wird hiemit dem N. X., von.....in.....gebürtig, das
öffentliche Zeugniss ertheilt, dass er an der hiesigen Hufbeschlags-Lehranstaltim Jahre 18 . . den für Hufbeschlagschmiede vorgeschriebenen halbjährigenLehrcurs mit „gutem" („sehr gutem") Erfolge absolvirt, im Verfertigen undAutlegen der Hufeisen sich eine „gute" („sehr gute") Fertigkeit erworbenhabe, und somit für „tauglich" („besonders tauglich") erklärt wird, ein Schmiede-Grewerbe anzutreten.
Von der Direction der Hufbeschlags-Lehranstalt."
Wien, den.......18 . .
Mit der Allh, Entschliessung vom 27. December 18<<0 wurde die Errichtung einerThierarznei- und Hufbeschlagsschule in Lemberg genehmigt. Der Lehrplan dieser Schuleist in seinen wesentlichen Bestimmungen derselbe wie am Wiener Thierarznei-Instituto. Ausserden Zöglingen, welche 6 Gymnasial- oder Realschulclassen absolvirt haben, werden auch ab-solvirte Schüler einer landwirtschaftlichen Mittelschule als ordentliche Hörer aufgenommen.(Erlass des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1881, Z. 8216.)