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Veterinärpersonale. Ausbildung und Studien.
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Institutes und je einem Professor eines Gymnasiums und einer Realschule be-steht. Bei der Meldung zu dieser Prüfung hat jeder Candidat die Priifungstaxevon fünf Gulden zu erlegen, welche zu Händen der Examinatoren entfällt.
§. 3. Das zur Aufnahme in den thierärztlichen Lehrcurs erforderlicheAlter ist das vollendete 18. bis inclusive 26. Lebensjahr; eine Nachsicht desüberschrittenen Alters kann allen jenen zu theil werden, welche eine ununter-brochene Beschäftigung mit wissenschaftlichen oder landwirtschaftlichen Studienund Arbeiten nachweisen können.
§. 4. Die Studiendauer für den thierärztlichen Lehrcurs wird auf dreiJahre oder sechs Semester festgestellt; diplomirte Aerzte und Wundärzte, sowieCurschmiede, können diesen Lehrcurs in zwei Jahren vollenden.
§. 5. Die obligaten Lehrgegenstände für den dreijährigen Curs sind:
I. Jahrgang.
1. Semester.
a) Einleitung in das thierärztliche Studium durch 2 Wochen, wöchentlich 3Stunden;
b) Zootomie sämmtlicher Hausthiere, wöchentlich 5 Stunden;
c) Allgemeine Chemie, wöchentlich 3 Stunden;
d) Naturgeschichte sämmtlicher Haustlriergattungen, Kacenlehre und Hygienederselben, wöchentlich 3 Stunden, nach Beendigung der Einleitung zu be-ginnen ;
e) Theorie des Huf- und Klauenbeschlages, wöchentlich 2 Stunden;
f) Secirübungen;
g) Lebungen auf der Beschlagbrücke, und zwar im Niedorwirken und Her-richten todter Hufe zum Beschläge; beide Lebungen in den durch dieStundeneintheilung zu fixirenden vorlesungsfreien Stunden.
2. Semester.
a) Zootomie mit Berücksichtigung der topographischen und chirurgischenZootomie, wöchentlich 5 Stunden ;
b) Organische Chemie, mit besonderer Berücksichtigung der physiologischenund pathologischen Chemie, wöchentlich 3 Stunden;
c) Naturgeschichte, Kacenlehre und Hygiene, wie im 1. Semester, wöchent-lich durch 3 Stunden bis Ende April;
d) Landwirtschaftlicher Pflanzenbau, wöchentlich durch 3 Stunden in den3Ionaten Mai und Juni;
e) Botanik, mit Beziehung auf die für die Thierheilkunde wichtigen Pflanzen,wöchentlich 2 Stunden ;
f) Lebungen im Secirsaale;
g) Lebungen auf der Beschlagbrücke. Beide wie im 1. Semester.
II. Jahrgang.
3. Semester.
a) Allgemeine Pathologie und pathologische Zootomie, wöchentlich durch 3Stunden;
b) Physiologie, wöchentlich durch 2 Stunden;
Daimer, Sanitätsgesetze. 27